Ein Benefit, der ankommt – statt im Netto zu verpuffen.
Eine Gehaltserhöhung wird beim Mitarbeiter versteuert und verbeitragt – wie viel netto ankommt, hängt von Steuerklasse, Einkommen und Beitragssätzen ab. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung kommt für den Betrieb obendrauf. Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung ist dagegen ein Sachbezug: Er bleibt bis zur Grenze von 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei, solange diese Grenze zusammen mit allen weiteren Sachbezügen eingehalten wird. Dann kommt er ungeschmälert als Gesundheitsleistung beim Mitarbeiter an – je nach Tarif etwa für Zahnersatz, Sehhilfe, Vorsorge oder Heilpraktiker. Ich hole die Angebote ein, vergleiche sie nach fachlichen Kriterien, richte den Gruppenvertrag ein und erkläre deinem Team, was drinsteckt. Die steuerliche Beurteilung und die Lohnabrechnung gehören nicht zu meiner Leistung: Ich beurteile nichts steuerlich und rechne nichts ab. Ich stelle die Vertrags- und Tarifunterlagen bereit, damit dein Steuerbüro sie beurteilen kann.
Gesamtwertung aus meinem Google-Unternehmensprofil, abgelesen am 02.09.2026. Ich sammle, prüfe und filtere die Bewertungen nicht selbst — sie werden bei Google abgegeben und dort ungefiltert und unverändert angezeigt.
Was ich für dich übernehme
Gesundheitsbudget statt Gehaltserhöhung
Je Mitarbeiter ein jährliches Budget, nach den öffentlich zugänglichen Tarifübersichten marktüblich zwischen 300 und 1.500 € (Stand 2026) – zusätzlich zum Gehalt, nicht als Umwandlung. Je nach Tarif einsetzbar für Zahn, Brille, Vorsorge oder Heilpraktiker. Welche Leistungen der gewählte Tarif in welcher Höhe erstattet, steht in den Tarifbedingungen; ich gehe sie mit dir durch.
Meist ohne Gesundheitsprüfung
Je nach Gesellschaft verzichten Gruppenverträge ab fünf oder zehn Mitarbeitern auf die Gesundheitsprüfung – dann steht auch eine Vorerkrankung der Aufnahme in der Regel nicht entgegen. Welche Annahmebedingungen und Wartezeiten der jeweilige Tarif vorsieht, prüfe ich vor dem Abschluss.
Einrichtung und Team-Kommunikation
Ich hole die Angebote ein, vergleiche sie nach fachlichen Kriterien und richte den Vertrag ein. Welche Versicherer ich dabei zugrunde lege, nenne ich dir vor deiner Vertragserklärung. Danach erkläre ich deinen Leuten den Nutzen – ein Benefit, den keiner versteht, bindet niemanden.
Unterlagen für dein Steuerbüro
Ich stelle die Vertrags- und Tarifunterlagen zum Gruppenvertrag bereit: Beiträge je Mitarbeiter, Leistungsumfang, Vertragsbeginn. Die steuerliche Beurteilung und die Lohnabrechnung trifft dein Steuerbüro – ich beurteile und berechne davon nichts.
Gut zu wissen
Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Werden sie zusammen mit anderen Sachbezügen – Tankgutschein, Jobticket – auch nur um einen Cent überschritten, wird der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Überhang. Ob die Grenze in deinem Betrieb eingehalten ist, beurteilt dein Steuerbüro. Und zum Beitragsjahr 2026 haben mehrere Gesellschaften die Beiträge deutlich angehoben, nach den öffentlich zugänglichen Tarifübersichten teils um bis zu 50 Prozent. Bei bestehenden Verträgen lohnt der Blick auf die Anpassung.
Häufige Fragen zu Team & Gesundheit
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine betriebliche Krankenversicherung?
Je nach Gesellschaft ab fünf oder zehn Mitarbeitern – dann verzichten die Gruppenverträge in der Regel auf die Gesundheitsprüfung. Kleinere Teams sind möglich, dort wird häufiger einzeln geprüft.
Wie wird der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Krankenversicherung behandelt?
Ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und kann der Mitarbeiter daraus nur Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen, gilt der Beitrag als Sachbezug und bleibt bis zur Grenze von 50 € monatlich steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Wird er zusätzlich zum Gehalt gewährt und in der Entgeltabrechnung lohnsteuerfrei belassen, zählt er im selben Rahmen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – andere Sachbezüge zählen mit, und bei Überschreitung wird der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig. Wie das in deinem Betrieb zu behandeln ist, beurteilt dein Steuerbüro; ich stelle die Unterlagen dazu bereit.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Je nach Tarif besteht ein Recht auf Fortführung als privater Einzelvertrag, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob und wie das im konkreten Tarif geregelt ist, prüfe ich vor dem Abschluss.

