Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung decken verschiedene Schäden
Wer ein Haus baut, stößt schnell auf zwei Begriffe, die ähnlich klingen. Dahinter stehen zwei getrennte Verträge mit einer klaren Arbeitsteilung:
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung betrifft Schäden, die anderen durch dein Bauvorhaben entstehen — etwa einem Passanten, einem Nachbarn oder dessen Eigentum.
- Die Bauleistungsversicherung betrifft Schäden am Bau selbst, also an den Leistungen und Materialien, die für dein Bauvorhaben erbracht und eingebaut werden.
Dazu kommt ein dritter Baustein: der Schutz gegen Feuer während der Bauphase, der als Feuerrohbauversicherung bezeichnet wird. Er gehört weder zur Bauherrenhaftpflicht noch automatisch zur Bauleistungsversicherung.
Oft ist allgemein von einer Bauversicherung die Rede. Gemeint sein kann damit jeder dieser Verträge. Für die Absicherung eines Neubaus ist deshalb zuerst zu klären, welcher Schaden eigentlich abgesichert werden soll.
Warum Bauherren im Chiemgau Verantwortung tragen
Als Bauherr trägst du Verantwortung für deine Baustelle, auch wenn Fachfirmen die Arbeiten ausführen. Die Bayerische Bauordnung verlangt, dass Baustellen so eingerichtet werden, dass keine Gefahren, vermeidbaren Nachteile oder vermeidbaren Belästigungen entstehen (Art. 9 BayBO). Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt, ist nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Verkehrssicherungspflicht. Eine ungesicherte Baugrube, ein herabfallendes Brett oder ein umstürzender Bauzaun können damit schnell zu einer Haftungsfrage werden.
Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. Wer im Herbst oder Winter baut, hat es mit Nässe, Frost und Schnee zu tun. Für die Bauleistungsversicherung ist das ein wichtiger Punkt, denn nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen nach den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss, nicht versichert. Entscheidend ist also nicht die Gemeinde, sondern der konkrete Bauplatz, der Bauablauf und die Frage, wie gut die Baustelle gegen Wetter gesichert ist.
Was die einzelnen Verträge leisten können
Je nach Tarif können beispielsweise folgende Leistungen versichert sein:
- Bauherrenhaftpflicht: die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter aus dem Bauvorhaben
- Bauherrenhaftpflicht mit Umweltbaustein: Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz, etwa durch gewässerschädliche Stoffe auf der Baustelle
- Bauleistungsversicherung: unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistungen, zum Beispiel durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse
- Feuerrohbauversicherung: Schäden am entstehenden Gebäude durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
Welche Gefahren im Einzelnen eingeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Tarif. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.
Die Privathaftpflicht reicht nur bis zu einer Bausumme
Naheliegend ist die Annahme, dass die private Haftpflichtversicherung auch für den Hausbau gilt. Das kann zutreffen, allerdings nur in Grenzen. In den Musterbedingungen des GDV für die Privathaftpflicht ist die Haftpflicht als Bauherr nur bis zu einer im Vertrag festgelegten Bausumme je Bauvorhaben eingeschlossen. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt dieser Schutz nach den Musterbedingungen, und zwar nicht nur für den übersteigenden Teil. Es gelten dann die Regeln zur Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken.
Ob die Grenze für einen Neubau reicht, hängt vom Tarif und von deinen Baukosten ab. Deshalb lohnt der Blick in die eigene Police, bevor der Bagger kommt. Steht dort keine ausreichende Bausumme, braucht es einen eigenen Vertrag.
Die Bauleistungsversicherung ist keine Gewährleistung
Die Bauleistungsversicherung ist nicht dafür gedacht, mangelhafte Arbeit auszugleichen. In den GDV-Musterbedingungen sind Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen ausdrücklich nicht versichert. Versichert sein können aber Schäden an anderen Bauleistungen, die infolge eines Mangels entstehen. Ebenfalls nicht versichert ist dort das Abhandenkommen von Sachen.
Ein weiterer Punkt betrifft das Feuer: Nach denselben Musterbedingungen sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion in der Bauleistungsversicherung nicht versichert. Genau dafür ist die Feuerrohbauversicherung da. Je nach Tarif kann sie im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. In den GDV-Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung sind Leitungswasser- und Naturgefahrenschäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind, ausgeschlossen. Wann welcher Schutz beginnt, solltest du deshalb schriftlich klären.
Eigenleistung und Helfer: Bauherrenhaftpflicht und BG BAU
Nach den GDV-Musterbedingungen für die private Bauherrenhaftpflicht besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben sind. Wer selbst mit anpackt oder Freunde helfen lässt, braucht nach diesen Bedingungen eine besondere Vereinbarung zur Eigenleistung beziehungsweise Nachbarschaftshilfe.
Helfen bei deinem privaten Bauvorhaben außer dir, deiner Ehe- oder Lebenspartnerin oder deinem Ehe- oder Lebenspartner und den beauftragten Firmen weitere Personen mit, bist du nach Angaben der BG BAU gesetzlich verpflichtet, diese Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Das gilt auch, wenn sie ohne Bezahlung mithelfen. Das Bauvorhaben ist der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn zu melden. Ausnahmen gibt es unter anderem für kurze Bauarbeiten, für die nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit verwendet wird. Dann ist ein Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich zuständig (§ 129 SGB VII).
Du selbst und dein Partner seid nach Angaben der BG BAU nicht gesetzlich versichert, könnt euch aber auf Antrag freiwillig versichern. Ansprüche aus Arbeitsunfällen im Sinne des SGB VII sind in den GDV-Musterbedingungen bei der Eigenleistung vom Haftpflichtschutz ausgenommen. Nach Angaben der BG BAU tritt bei einem Unfall versicherter Helfer die gesetzliche Unfallversicherung ein, was die Haftung des Bauherrn ablöst.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- Deckungssumme: Prüfe, bis zu welcher Summe Personen- und Sachschäden Dritter in der Bauherrenhaftpflicht versichert sind.
- Bausumme: Die im Vertrag angegebene Bausumme sollte zu den tatsächlichen Baukosten passen, sowohl in der Privathaftpflicht als auch in der Bauherrenhaftpflicht.
- Eigenleistung: Kläre, ob Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe eingeschlossen sind.
- Versicherungssumme der Bauleistung: Maßgeblich sind nach den Musterbedingungen die Kosten aller Lieferungen und Leistungen einschließlich deiner Eigenleistungen. Eine zu niedrige Summe kann zu Unterversicherung führen.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kostet dich aber im Schadenfall bares Geld.
- Ausschlüsse: Achte darauf, wie Mängel, Diebstahl von Baumaterial und Witterungsschäden geregelt sind.
- Laufzeit: Die Bauherrenhaftpflicht endet nach den Musterbedingungen mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt. Plane Verzögerungen ein.
Was du selbst tun kannst
- Prüfe deine Privathaftpflicht. Such im Versicherungsschein und in den Bedingungen nach dem Stichwort Bauherr und notiere die Bausumme, bis zu der Schutz besteht.
- Frag deinen Bauträger oder Generalunternehmer. Lass dir schriftlich bestätigen, ob er eine Bauleistungsversicherung für dein Bauvorhaben abgeschlossen hat und wer darin versichert ist.
- Kläre den Feuerschutz. Frag bei deinem Wohngebäudeversicherer nach, ob und ab wann ein Feuerrohbauschutz für den Neubau besteht.
- Erstelle eine Helferliste. Schreib auf, wer bei der Eigenleistung mithilft, und melde das Bauvorhaben über die Online-Anmeldung der BG BAU an, bevor die Arbeiten beginnen.
- Sichere die Baustelle. Kontrolliere Absperrungen, Beleuchtung und Abdeckungen an Gruben regelmäßig, besonders nach Sturm oder Schneefall, und halte das mit Datum und Foto fest.
Wie ich dabei helfen kann
Ich bin Benjamin Farmer, Versicherungsmakler mit Sitz im Chiemgau. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.
Ob du in Prien, Übersee oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau baust: Entscheidend ist nicht allein der Ort, sondern der konkrete Bauplatz, der Anteil an Eigenleistung und die Frage, welche Verträge Bauträger, Handwerker und du selbst bereits haben. Ich schaue mir deshalb nicht nur die einzelnen Policen an, sondern auch die Übergänge zwischen ihnen.
Wenn du vor einem Bauvorhaben stehst und wissen möchtest, wo in deinem Fall Lücken sind, prüfe ich deinen bestehenden Versicherungsschutz, die Risikosituation deiner Baustelle und mögliche Alternativen. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall, auch keine Rechtsberatung. Welche Schäden versichert sind, welche Bausumme gilt und welche Ausschlüsse greifen, ergibt sich immer aus den konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Die Pflichten gegenüber der BG BAU ergeben sich aus dem SGB VII und den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers.

