Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein, keine eigene Police
Oft ist von einer Hochwasserversicherung die Rede. Gemeint ist damit fast immer der Elementarschutz innerhalb der Wohngebäudeversicherung. Es handelt sich dabei nicht um eine eigene Police, sondern um einen Zusatzbaustein, den du zur bestehenden Wohngebäudeversicherung hinzubuchen kannst. Ohne diesen Baustein deckt die Police in der Regel keine Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau aus öffentlichen Gewässern ab.
Ob dein Haus in Prien, Seeon-Seebruck oder Traunstein steht: Entscheidend ist nicht allein der Ort, sondern die konkrete Lage deines Grundstücks, die Höhenlage zum Gewässer und die vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Welche Gefahren der Zusatzbaustein abdecken kann
Je nach Tarif können beispielsweise Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben oder Erdsenkung versichert sein. Auch Rückstau aus öffentlichen Gewässern kann mit abgedeckt sein. Nicht jeder Tarif kennt dabei alle Gefahren in gleichem Umfang. Manche Bedingungen grenzen Starkregen scharf von Überschwemmung ab, andere fassen beide unter einer gemeinsamen Deckung zusammen. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.
Grundwasser, Rückstau und oberirdisches Wasser
Nicht jeder Wasserschaden ist ein versicherter Elementarschaden. Insbesondere Schäden durch reines Grundwasser können anders behandelt werden als Schäden durch oberirdisch austretendes Wasser. Steigt der Grundwasserspiegel und drückt Feuchtigkeit von unten durch die Bodenplatte, ist das versicherungstechnisch etwas anderes als ein über die Ufer getretener Bach oder Starkregen, der das Grundstück überflutet.
Auch Rückstau aus der Kanalisation wird in den Bedingungen verschiedener Tarife unterschiedlich eingeordnet. Mal fällt er unter die Leitungswasser-Deckung der Wohngebäudeversicherung, mal unter den Elementarschutz. Hier hilft nur der genaue Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen deines Tarifs.
Wann greift die Wohngebäudeversicherung, wann der Elementarschutz
Die Wohngebäudeversicherung deckt im Grundschutz klassische Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Sobald Wasser durch Naturgewalten wie Überschwemmung oder Starkregen außerhalb der Gebäudeleitungen in das Haus eindringt, greift der Elementarschutz. Eine Überschneidung gibt es bei Rückstau, der je nach Tarif beiden Bereichen zugeordnet sein kann.
Entscheidend ist, wo der Schadenursprung liegt und wie die Police den Schadenfall definiert. Ein geplatztes Rohr im Keller ist ein Leitungswasserschaden, während Wasser, das durch die Türschwelle dringt, weil der Bach über die Ufer getreten ist, unter den Elementarschutz fällt.
Sicherungsmaßnahmen und Obliegenheiten
Versicherer können den Einbau von Sicherungsmaßnahmen wie Rückstauventilen oder Hebeanlagen voraussetzen oder zumindest empfehlen. Diese technischen Vorkehrungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Ein eingebautes Ventil hilft im Schadenfall nur, wenn es auch dichtet und regelmäßig gewartet wurde. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.
Das gilt auch für versperrte Lichtschächte, nicht gereinigte Dachrinnen oder verstopfte Kellerabläufe, die bei Starkregen zur Überschwemmung des Kellers führen. Die Schadenminderungspflicht gilt für dich als Hauseigentümer.
Auswahlkriterien für den Elementarschutz
Bei der Auswahl des richtigen Zusatzbausteins solltest du auf folgende Punkte achten:
| Kriterium | Was es bedeutet |
|---|---|
| Selbstbeteiligung | Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kostet dich aber im Schadenfall bares Geld. Prüfe, welcher Betrag für dich zumutbar ist. |
| Versicherungssumme | Die Deckungssumme sollte den aktuellen Wiederherstellungswert deines Gebäudes abbilden, nicht den Kaufpreis oder den Bodenwert. Bei Unterversicherung zahlst du im Schadenfall einen Teil selbst. |
| Ausschlüsse und Wartezeiten | Manche Tarife sehen Karenzzeiten vor, wenn du den Elementarschutz nachträglich hinzubuchst. Auch bestehende Vorschäden oder besonders gefährdete Lagen können vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen sein. |
Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.
Was du selbst tun kannst
- Prüfe deinen aktuellen Versicherungsschein, ob der Elementarschutz tatsächlich als Zusatzbaustein vermerkt ist. Ein Vertragsname wie „Wohngebäudeversicherung“ sagt nicht automatisch aus, dass Naturgefahren mitversichert sind.
- Erkundige dich beim Bauamt oder der Gemeinde nach der Hochwassergefahrenkarte für dein konkretes Grundstück. Die Lage zur Straße, zu Gewässern und die Höhenlage sind wichtiger als die Postleitzahl.
- Lass vorhandene Rückstauventile, Hebeanlagen und Kellerfenster warten. Dokumentiere Wartungsnachweise und die Funktionsfähigkeit der Anlagen.
- Überprüfe die Versicherungssumme deines Gebäudes anhand aktueller Baukosten. Der Kaufpreis aus vor Jahren ist hier kein Maßstab.
- Fotografiere die Lage deines Hauses, Zufahrten, Lichtschächte und den Keller. Diese Unterlagen helfen bei der Risikoprüfung durch den Versicherer und im späteren Schadenfall.
Wie ich dabei helfen kann
Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Ich prüfe deinen bestehenden Versicherungsschutz, die Risikosituation deines Grundstücks und mögliche Alternativen. Dabei achte ich darauf, dass die Bedingungen zu deiner konkreten Lage passen und keine unangemessenen Ausschlüsse vorhanden sind. Besonders bei älteren Gebäuden oder Hanglagen kann die Risikoeinschätzung variieren. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Die hier dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind stets die konkreten Bedingungen deines jeweiligen Versicherungsvertrags.

