Gastgewerbeversicherung: Ein eigener Versicherungsbedarf, kein Anhängsel der Betriebshaftpflicht
Wer ein Restaurant, ein Hotel oder einen Gasthof betreibt, hat mit anderen Risiken zu kämpfen als ein Handwerksbetrieb oder ein Büro. Deshalb ist die Gastgewerbeversicherung kein einzelner Vertrag, sondern ein Bündel aus mehreren Bausteinen, die auf die Bedürfnisse von Gastronomie und Hotellerie zugeschnitten sind. Oft wird nur die Betriebshaftpflicht abgeschlossen – das reicht in vielen Betrieben nicht: Auch Inventar, Gebäude, Ertragsausfälle und spezielle Haftungsfragen gehören dazu.
Ein zentraler Punkt ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflicht: Diese greift nicht, wenn ein Gast stolpert oder sich an einer Speise den Magen verdirbt. Hier ist die Betriebshaftpflicht gefragt. Sie kann beispielsweise Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden abdecken, die aus deinem Betrieb entstehen – etwa wenn ein Gast stürzt oder durch ein fehlerhaft zubereitetes Lebensmittel gesundheitlich geschädigt wird. Welche Risiken und Ausschlüsse gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen.
Der regionale Bezug: Lage und Betriebsart entscheiden, nicht die Gemeinde
Ob dein Gasthof in Übersee, Prien, Traunstein oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau steht: Entscheidend ist nicht allein der Ort, sondern die konkrete Lage des Grundstücks, die Bauweise, die Gästezahl und die Art deines Betriebs. Ein Hotel am See hat andere Risiken als ein Landgasthof im Inland. Auch die Nähe zu Gewässern oder Hanglagen kann die Gefahr von Elementarschäden erhöhen – das betrifft dann die Gebäude- und Inhaltsversicherung.
Leistungsumfang: Was eine Gastgewerbeversicherung abdecken kann
Je nach Tarif können beispielsweise folgende Bausteine enthalten sein:
- Betriebshaftpflicht: Ansprüche Dritter, etwa von Gästen oder Lieferanten, wegen Schäden, die aus deinem Betrieb entstehen – zum Beispiel wenn ein Gast auf nassem Boden ausrutscht.
- Inventarversicherung: Schutz für Möbel, Geschirr, Küchengeräte, Warenbestände und Technik – etwa bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
- Gebäudeversicherung: Für das eigene Gebäude; wer mietet, sollte klären, wer welche Gebäudeteile und Einbauten versichert. Elementarschutz, etwa gegen Überschwemmung oder Rückstau, kann je nach Tarif ergänzt werden.
- Betriebsschließungsversicherung: Kann leisten, wenn eine Behörde deinen Betrieb aufgrund bestimmter versicherter Gefahren schließt, etwa wegen eines Krankheitserregers. Welche Ursachen eingeschlossen sind, regelt der Vertrag.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Kann den Ertragsausfall absichern, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden, etwa einem Brand, stillsteht.
- Rechtsschutz: Je nach Tarif etwa für arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder die Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Welche Rechtsbereiche für Betriebe versicherbar sind, unterscheidet sich zum Teil vom privaten Rechtsschutz.
Manche Tarife bündeln mehrere Bausteine zu einem Paket. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen – nicht die Anzahl der Bausteine, sondern was im Schadenfall wirklich gezahlt wird.
Abgrenzung: Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein, kein eigener Vertrag
Elementarschutz wird in der Regel als Zusatz zur Gebäude- oder Inventarversicherung vereinbart. Er kann bei Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Lawinen leisten. Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch ein Elementarschaden: Schäden durch Grundwasser sind nicht automatisch als Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung versichert. Entscheidend sind die Definitionen und Ausschlüsse des jeweiligen Bedingungswerks.
Fallstrick: Betriebsschließung ist nicht gleich Betriebsunterbrechung
Eine Betriebsschließungsversicherung kann bei einer behördlich angeordneten Schließung aufgrund bestimmter versicherter Gefahren leisten. Welche Ursachen und Krankheiten eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann dagegen beispielsweise nach einem versicherten Feuerschaden den dadurch entstehenden Ertragsausfall absichern. Sie ist von der Betriebsschließungsversicherung zu unterscheiden. Wer nur eine Betriebsschließungsversicherung hat, sollte deshalb prüfen, ob ein Ertragsausfall nach einem Brand überhaupt abgesichert ist.
Auswahlkriterien: Worauf es bei der Gastgewerbeversicherung ankommt
Bei der Auswahl solltest du auf folgende Punkte achten:
- Versicherungssumme: Bei der Inventarversicherung muss die Summe den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert deines Inventars und Warenbestands abdecken. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann die Leistung im Schadenfall anteilig gekürzt werden – sofern der Vertrag keinen Unterversicherungsverzicht vorsieht.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, kostet dich aber im Schadenfall bares Geld. Überlege, welche Schadenhöhe du selbst tragen kannst.
- Ausschlüsse: Prüfe, welche Gefahren ausgeschlossen sind – etwa Vandalismus, Allmählichkeitsschäden oder bestimmte Naturgefahren. Gerade im Chiemgau kann Elementarschutz wichtig sein.
- Wartezeiten: Prüfe, ob und welche Wartezeiten oder Karenzzeiten im jeweiligen Tarif vorgesehen sind.
- Obliegenheiten: Prüfe, welche Sicherungsmaßnahmen der Versicherer verlangt – etwa Rückstauklappen oder Alarmanlagen – und welche Pflichten im Schadenfall einzuhalten sind.
Was du selbst tun kannst
Bevor du eine Gastgewerbeversicherung abschließt oder deinen bestehenden Vertrag prüfst, kannst du folgende Schritte heute erledigen:
- Inventar und Warenbestand mit aktuellen Kaufpreisen auflisten – inklusive Küchengeräte, Möbel, Geschirr, Technik und Lagerbestand.
- Gebäudeversicherung (falls vorhanden) auf Elementarschutz prüfen: Ist Überschwemmung, etwa nach Starkregen, mitversichert? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Betriebsschließungsversicherung prüfen: Welche Krankheiten und Erreger sind versichert – und ist die Aufzählung abschließend?
- Haftpflichtdeckung prüfen: Sind Schäden durch Speisen und Getränke sowie Mietsachschäden mit abgedeckt?
- Belege für Sicherungsmaßnahmen sammeln: Wartungsnachweise für Rückstauklappen, Alarmanlagen oder Feuerlöscher – diese können im Schadenfall verlangt werden.
Wie ich dabei helfen kann
Du bist dir nicht sicher, ob dein Restaurant oder Hotel im Chiemgau ausreichend versichert ist? Ich prüfe deinen bestehenden Versicherungsschutz und die Risikosituation deines Betriebs. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an – auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für die Leistungen deiner Versicherung sind ausschließlich die konkreten Versicherungsbedingungen maßgeblich.

