Benjamin Farmer, dein VersicherungsmaklerBenjamin FarmerVersicherungsmakler · Chiemgau
Weitere Themen13.09.2026 6 Min

Pflegezusatzversicherung im Chiemgau: Was die Pflegeversicherung offenlässt

Die Pflegepflichtversicherung trägt nur einen Teil der Pflegekosten. Wie sich Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und geförderte Pflegezusatzversicherung unterscheiden und worauf du bei Gesundheitsfragen und Wartezeit achten solltest.

Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollversicherung

Die Pflegeversicherung ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen, deren Leistungen nach Art und Umfang gleichwertig sind (§ 23 SGB XI). Beide Systeme folgen demselben Grundsatz: Sie übernehmen einen Teil der Pflegekosten, nicht alle.

Das ergibt sich aus dem Gesetz selbst. Bei häuslicher Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die Pflege durch Familie, Nachbarn oder Ehrenamtliche. Bei stationärer Pflege entlastet sie von den pflegebedingten Aufwendungen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst (§ 4 SGB XI). Auch das Bundesgesundheitsministerium geht in der Begründung seines Referentenentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung vom Juni 2026 davon aus, dass die Pflegeversicherung auch künftig nur einen Teil der Pflegekosten tragen kann.

Die Pflegezusatzversicherung ist deshalb kein Ersatz, sondern eine freiwillige Ergänzung zur Pflichtversicherung. Hinter dem Suchbegriff private Pflegeversicherung stecken dabei zwei verschiedene Verträge: die private Pflege-Pflichtversicherung für Privatversicherte und die freiwillige Pflegezusatzversicherung, die gesetzlich wie privat Versicherte zusätzlich abschließen können.

Warum das Thema auch im Chiemgau eine Familienfrage ist

Pflegebedürftigkeit kann ohne lange Vorwarnung eintreten. Ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine fortschreitende Demenz kann dazu führen, dass jemand von heute auf morgen Unterstützung im Alltag braucht. Wer im Chiemgau im eigenen Haus alt werden möchte, ist dann auf Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beides angewiesen. Wohnen die Kinder weiter weg, stellt sich schnell die Frage, wie Pflege organisiert und bezahlt wird.

Für die Frage, welche Absicherung sinnvoll ist, zählt dabei nicht der Wohnort. Entscheidend sind dein Alter beim Abschluss, dein Gesundheitszustand, deine finanziellen Rücklagen und die Frage, ob du im Pflegefall eher zu Hause oder in einer Einrichtung versorgt werden möchtest.

Was eine Pflegezusatzversicherung leisten kann

Je nach Tarif können beispielsweise folgende Leistungen vereinbart sein:

  • ein Pflegetagegeld oder Pflegemonatsgeld, dessen Höhe sich nach dem festgestellten Pflegegrad richtet
  • die Erstattung von Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflichtversicherung übrig bleiben
  • unterschiedliche Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege
  • eine Dynamik, bei der die vereinbarten Leistungen in bestimmten Abständen steigen können
  • eine Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Pflegegrad

Welche Bausteine ein Tarif enthält, kann sich erheblich unterscheiden. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.

Anknüpfungspunkt ist je nach Tarif der Pflegegrad. Das SGB XI kennt fünf Pflegegrade, von geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in Pflegegrad 1 bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung in Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Ermittelt wird der Pflegegrad mit einem gesetzlich festgelegten Begutachtungsinstrument. Der genannte Referentenentwurf sieht unter anderem angepasste Schwellenwerte für die Einstufung vor. Ob und in welcher Form das Gesetz wird, ist offen.

Pflegetagegeld ist nicht dasselbe wie Pflegekostenversicherung

Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwei Formen. Bei der Pflegekostenversicherung erstattet der Versicherer im vereinbarten Umfang Aufwendungen für die Pflege. Bei der Pflegetagegeldversicherung leistet er das vereinbarte Tagegeld (§ 192 Abs. 6 VVG).

Der Unterschied ist im Alltag erheblich. Eine Kostenerstattung setzt voraus, dass Kosten entstehen und nachgewiesen werden. Pflegt dich dein Partner oder deine Tochter zu Hause, fallen unter Umständen kaum Rechnungen an, die sich einreichen lassen. Ein Tagegeld wird dagegen je nach Tarif nach dem Pflegegrad bemessen und nicht nach einzelnen Belegen. Welche Form besser passt, hängt davon ab, wie du im Pflegefall versorgt werden möchtest.

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Das SGB XI sieht für bestimmte Tarife eine staatliche Zulage vor (§§ 126 bis 130 SGB XI). Nach der Fassung des Gesetzes, die im September 2026 gilt, hat eine zulageberechtigte Person Anspruch auf eine Zulage von monatlich 5 Euro, wenn sie selbst mindestens 10 Euro im Monat in einen förderfähigen Tarif einzahlt (§ 127 SGB XI). Zulageberechtigt sind Versicherte der sozialen oder privaten Pflegeversicherung ab 18 Jahren, die noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben (§ 126 SGB XI). Die Zulage gibt es je Person nur für einen Vertrag. Beantragt wird sie über das Versicherungsunternehmen. Über die Geldleistung im Pflegefall kann die versicherte Person nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums frei verfügen.

Ein förderfähiger Tarif muss strenge Vorgaben erfüllen. Der Versicherer muss auf eine Risikoprüfung, auf Risikozuschläge und auf Leistungsausschlüsse verzichten. Er muss in allen Pflegegraden Geldleistungen vorsehen, in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro. Die tariflichen Leistungen dürfen die Leistungen der Pflegeversicherung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten, und die Wartezeit darf höchstens fünf Jahre betragen (§ 127 Abs. 2 SGB XI).

Daraus ergibt sich die eigentliche Abwägung. Ohne Gesundheitsprüfung ist der geförderte Tarif auch für Menschen mit Vorerkrankungen zugänglich. Dafür ist die Leistung nach oben begrenzt, und die Wartezeit kann länger sein als in einem Tarif mit Gesundheitsfragen. Laut dem Referentenentwurf strebt die Bundesregierung außerdem eine steuerliche Begünstigung privater Pflegezusatzversicherungen an. Wie sich das auf die bestehende Förderung auswirkt, lässt sich heute noch nicht sagen.

Gesundheitsfragen, Wartezeit und Beitragsentwicklung

Tarife ohne Förderung können eine Gesundheitsprüfung vorsehen. Du musst dann alle dir bekannten Umstände angeben, nach denen in Textform gefragt wird (§ 19 VVG). Unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden. Ist in einem solchen Tarif eine Wartezeit vereinbart, darf sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz in der Pflegekrankenversicherung drei Jahre nicht überschreiten (§ 197 VVG).

Auch der Beitrag ist nicht für immer festgeschrieben. Ändern sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft, darf der Versicherer die Prämie unter bestimmten Voraussetzungen neu festsetzen, wenn ein Treuhänder zugestimmt hat (§ 203 VVG). Wer heute einen Tarif wählt, sollte deshalb nicht nur auf den Einstiegsbeitrag schauen, sondern auch darauf, wie sich Leistung und Beitrag über die Jahre entwickeln können.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

  • Leistungsart: Ein Tagegeld und eine Kostenerstattung funktionieren im Pflegefall grundlegend verschieden.
  • Leistung je Pflegegrad: Prüfe, welche Summe in jedem einzelnen Pflegegrad vorgesehen ist, nicht nur in Pflegegrad 5.
  • Häusliche und stationäre Pflege: Manche Tarife unterscheiden die Leistung danach, wo die Pflege stattfindet.
  • Gesundheitsfragen: Kläre, ob du die Fragen vollständig und richtig beantworten kannst, bevor du unterschreibst.
  • Wartezeit: Sieh nach, ob eine Wartezeit gilt und wie lang sie ist.
  • Dynamik und Beitragsentwicklung: Achte darauf, ob die Leistung mitwachsen kann und was eine Erhöhung für den Beitrag bedeutet.
  • Beitragsbefreiung: Prüfe, ob und ab welchem Pflegegrad du im Leistungsfall keine Beiträge mehr zahlen musst.

Was du selbst tun kannst

  • Lies die Leistungen der Pflichtversicherung nach. Das Bundesgesundheitsministerium stellt in seinem Online-Ratgeber Pflege eine Kurzübersicht der Leistungsbeträge bereit. So siehst du, was die Pflichtversicherung übernimmt und was offenbleibt.
  • Frag nach dem Eigenanteil. Lass dir von einer Pflegeeinrichtung in deiner Nähe die aktuelle Aufstellung geben, welche Kosten Bewohner selbst tragen.
  • Sammle deine Gesundheitsunterlagen. Stelle Arztberichte und Diagnosen der letzten Jahre zusammen, bevor du Gesundheitsfragen beantwortest.
  • Prüfe bestehende Verträge. Sieh in deinen Unterlagen nach, ob du bereits eine Pflegezusatzversicherung hast, und notiere Leistungsart, Leistung je Pflegegrad und Dynamik.
  • Sprich mit deiner Familie. Kläre, ob Angehörige eine Pflege zu Hause übernehmen könnten. Davon hängt ab, ob ein Tagegeld oder eine Kostenerstattung besser passt.

Wie ich dabei helfen kann

Ich bin Benjamin Farmer, Versicherungsmakler mit Sitz im Chiemgau. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.

Ob du in Traunreut, Waging oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau lebst: Entscheidend ist nicht der Ort, sondern dein Alter, dein Gesundheitszustand und die Frage, wie du im Pflegefall versorgt werden möchtest. Ich schaue mir deshalb nicht nur den Beitrag an, sondern auch die Leistung in jedem Pflegegrad, die Wartezeit und die Gesundheitsfragen.

Wenn du wissen möchtest, welche Lücke die Pflichtversicherung in deinem Fall lässt, prüfe ich deinen bestehenden Versicherungsschutz, deine persönliche Situation und mögliche Alternativen. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.

Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Gesetzliche Beträge und Voraussetzungen beziehen sich auf den Stand September 2026 und können sich ändern. Welche Leistungen, Wartezeiten und Gesundheitsfragen gelten, ergibt sich immer aus den konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

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Diesen Ratgeber schreibt Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO). Die Beiträge informieren allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Vermittle ich einen Vertrag, zahlt das Versicherungsunternehmen mir dafür eine Courtage – Einzelheiten stehen in der Erstinformation.

Benjamin Marcel Farmer · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · 83358 Seebruck