Benjamin Farmer, dein VersicherungsmaklerBenjamin FarmerVersicherungsmakler · Chiemgau
Fristrechner

Kfz-Versicherung kündigen: Frist berechnen

Wähl aus, warum du kündigen willst, und gib ein Datum ein. Du siehst, bis wann deine Kündigung bei deinem Versicherer eingegangen sein muss.

Warum willst du kündigen?

30.11.2026

Nach deinen Angaben muss deine Kündigung spätestens am 30.11.2026 bei deinem Versicherer eingegangen sein. Das gilt für die übliche Frist; maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags (AKB). Im Zweifel schau in deinen Versicherungsschein oder frag mich.

Die Frist für den Wechsel zum 01.01.2026 ist nach deinen Angaben am 30.11.2025 abgelaufen. Das Datum oben gilt für den Wechsel zum 01.01.2027.

Dann endet dein Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres; das neue hätte am 01.01.2027 begonnen.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Die übliche Frist: ein Monat vor Ablauf

Kfz-Verträge laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich dann automatisch um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. Kündigen kannst du zum Ablauf des Versicherungsjahres. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands muss die Kündigung dafür spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer eingehen. Das Gesetz lässt eine Frist von einem bis drei Monaten zu (§ 11 Abs. 3 VVG), deshalb lohnt der Blick in deine eigenen Bedingungen.

Bei vielen Verträgen beginnt das Versicherungsjahr am 1. Januar. Dann ist der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung ankommen darf. Beginnt dein Versicherungsjahr zu einem anderen Datum, verschiebt sich der Stichtag entsprechend. Welches Datum für dich gilt, steht in deinem Versicherungsschein als Hauptfälligkeit oder Ablauf.

Es zählt der Eingang, nicht das Absenden

Eine Kündigung wirkt nur, wenn sie dem Versicherer innerhalb der Frist zugeht. Wer die Kündigung erst am letzten Tag zur Post gibt, ist zu spät. Der Rechner nennt dir deshalb immer den Tag, an dem die Kündigung spätestens da sein muss. Rechne den Weg dorthin selbst ein.

Kündigen nach einer Beitragserhöhung

Erhöht dein Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich dein Schutz entsprechend ändert, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.

In den Musterbedingungen betrifft das Änderungen der Typklasse, der Regionalklasse und des Tarifs. Steigt dein Beitrag, weil du nach einem Schaden im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wirst, ist das dort gesondert geregelt und löst dieses Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht aus.

Auto gekauft: übernommene Versicherung kündigen

Kaufst du ein Auto, dessen Versicherung weiterläuft, geht der Vertrag auf dich über. Du kannst ihn innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen; wusstest du von der Versicherung nichts, beginnt der Monat erst, wenn du davon erfährst (§ 96 Abs. 2 VVG).

Versicherst du das Auto selbst neu und legst die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vor, brauchst du nach den üblichen Bedingungen keine eigene Kündigung: Das gilt dann als Kündigung des übernommenen Vertrags, wirksam zum Beginn der neuen Versicherung.

Ohne Lücke wechseln

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Kümmere dich deshalb um den neuen Vertrag, bevor du den alten kündigst, und achte darauf, dass er nahtlos anschließt. Wenn du vorher wissen willst, was ein neuer Vertrag kosten würde, kannst du deinen Kfz-Beitrag selbst berechnen oder mich anrufen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen?

Beginnt dein Versicherungsjahr am 1. Januar, muss die Kündigung nach den üblichen Bedingungen spätestens am 30. November bei deinem Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Tag, an dem du sie abschickst. Steht in deinem Vertrag eine andere Frist, gilt diese.

Zählt der Poststempel?

Nein. Eine Kündigung wirkt nur, wenn sie dem Versicherer innerhalb der Frist zugeht. Plane deshalb den Postweg mit ein oder nutze einen Weg, der den Eingang belegt.

Mein Beitrag steigt. Kann ich sofort kündigen?

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich dein Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang seiner Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.

Gilt das auch, wenn ich nach einem Unfall zurückgestuft werde?

Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands in der Regel nicht. Dort gibt es das Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ist davon getrennt geregelt. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

Ich habe ein gebrauchtes Auto mit Versicherung gekauft. Was jetzt?

Läuft die Versicherung des Vorbesitzers weiter, geht sie mit dem Auto auf dich über. Du kannst sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Wusstest du nichts von der Versicherung, beginnt der Monat erst, wenn du davon erfährst (§ 96 Abs. 2 VVG). Versicherst du das Auto selbst neu und legst die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vor, gilt das nach den üblichen Bedingungen als Kündigung des alten Vertrags.

Speichert der Rechner meine Angaben?

Nein. Die Rechnung läuft nur in deinem Browser. Es wird nichts übertragen, und der Rechner verschickt keine Kündigung für dich.

Allgemeine Information, keine Prüfung deines Einzelfalls. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags (AKB). Stand: September 2026. Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Erstinformation.