Schaden gehabt? Persönlicher Rückruf im Chiemgau
Ich zeige dir die nächsten Schritte. Persönlicher Rückruf von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) in Seebruck am Chiemsee.
Was ich im Rückruf mache – und was nicht
- Ich gehe mit dir die allgemeinen Schritte nach einem Schaden durch – Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge.
- Ich prüfe deinen Fall nicht rechtlich. Dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig.
- Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.
- Der Rückruf kostet dich nichts. Ich bin Versicherungsmakler und biete dir an, deine Verträge zu übernehmen – dann kann ich dich bei künftigen Schäden begleiten.
Was für einen Schaden hast du?
Für jede Art von Schaden gibt es eine eigene Anleitung, auch zum Speichern als PDF.
Unwetter, Hagel, Hochwasser
Sturm, Hagel, Starkregen oder Hochwasser – was jetzt zuerst zählt.
AnleitungLeitungswasser
Rohrbruch, nasse Wand, tropfende Decke – die ersten Schritte.
AnleitungEinbruch und Diebstahl
Nach einem Einbruch: Polizei, Liste, Meldung – in dieser Reihenfolge.
AnleitungHaftpflicht: selbst etwas beschädigt
Dir ist etwas passiert, und ein anderer hat den Schaden – so meldest du ihn.
AnleitungAuto: Kasko, Glas, Wild, Marder
Wildunfall, Marderbiss, Steinschlag, Hagel am Auto – ohne Unfallgegner.
AnleitungNach jedem Schaden: das gilt für alle
Die ersten Schritte
- Sorge zuerst dafür, dass niemand in Gefahr ist. Notmaßnahmen, damit der Schaden nicht größer wird, gehen immer vor – zum Beispiel Wasser abstellen, ein Loch im Dach provisorisch abdecken oder Sachen ins Trockene bringen.
- Melde den Schaden bei deinem Versicherer. Das Gesetz verlangt, dass man einen Versicherungsfall unverzüglich anzeigt (§ 30 VVG). Die Schadenhotline steht meist auf der Police oder auf der Website des Versicherers.
- Halte den Schaden so klein wie möglich (§ 82 VVG) und heb die Rechnungen für deine Notmaßnahmen auf.
- Dokumentiere alles: Fotos und Videos vom Schaden, bevor aufgeräumt wird, eine Liste der beschädigten Sachen, Kaufbelege, und schriftlich, was wann passiert ist.
- Wirf nichts Beschädigtes weg und lass nichts endgültig reparieren, bevor du mit deinem Versicherer gesprochen hast – außer es ist eine Notmaßnahme.
- Heb den gesamten Schriftverkehr auf und mach dir Kopien von allem, was du einreichst.
In deinen Versicherungsbedingungen und in Schreiben deines Versicherers können Fristen stehen, manche davon sind kurz. Schau am besten heute noch nach. Wenn du unsicher bist, lass dich anwaltlich beraten, bevor eine Frist abläuft.
Wenn es um Streit, eine Ablehnung, Verletzte oder einen Unfallgegner geht
Dann ist es eine Rechtsfrage zu deinem Fall. Dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig, am besten einer mit Schwerpunkt Versicherungsrecht oder, bei einem Unfall, Verkehrsrecht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.
Warte damit nicht, weil Fristen laufen können.
- Versicherungsombudsmann e. V. – Schlichtungsstelle bei Streit mit deinem eigenen Versicherer über deinen eigenen Vertrag, etwa Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Kfz oder Rechtsschutz. Nicht zuständig für Forderungen an die Versicherung eines anderen, etwa des Unfallgegners. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, eigene Auslagen trägt man selbst. versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung. pkv-ombudsmann.de
Über die Leistung entscheidet dein Versicherer. Diese Übersicht ist allgemein und prüft deinen Fall nicht. Stand: 24.09.2026.
Rückruf in deinem Ort
Ich rufe im ganzen Chiemgau und rund um Rosenheim zurück. Mein Sitz ist in Seebruck am Chiemsee.
Häufige Fragen
Was passiert bei dem Rückruf?
Ich rufe dich persönlich an, gehe mit dir die nächsten Schritte durch und biete dir an, deine Versicherungsverträge als Makler zu übernehmen. Deinen Fall prüfe ich nicht rechtlich, und ob gezahlt wird, entscheidet dein Versicherer.
Kostet der Rückruf etwas?
Der Rückruf kostet dich nichts. Ich bin Versicherungsmakler und biete dir an, deine Verträge zu übernehmen – dann kann ich dich bei künftigen Schäden begleiten. Als Makler werde ich über eine Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist.
Kannst du mir sagen, ob meine Versicherung zahlt?
Nein. Ob ein Schaden versichert ist und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet dein Versicherer nach deinen Bedingungen. Eine rechtliche Prüfung deines Falls ist Sache eines Rechtsanwalts.
Mein Versicherer hat abgelehnt – kannst du helfen?
Bei einer Ablehnung oder einem Streit ist ein Rechtsanwalt zuständig. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach. Bei Streit mit deinem eigenen Versicherer gibt es auch den Versicherungsombudsmann. Warte damit nicht, weil Fristen laufen können.
Was bringt es mir, wenn du meine Verträge übernimmst?
Als dein Makler bin ich dann dein Ansprechpartner für die Verträge, die du mir überträgst, und begleite dich bei künftigen Schäden, von der Schadenmeldung an. Dafür brauche ich einen Maklervertrag und eine Vollmacht. Ein Schaden wird mit dem Versicherer abgewickelt, bei dem der Vertrag zum Zeitpunkt des Schadens bestand – daran ändert die Übernahme nichts.


