Abstrakte Verweisung: die Bedingung, die über deinen BU-Anspruch entscheidet
Wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, prüft der Versicherer zwei Dinge getrennt: ob Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt und ob du auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kannst. Verweisung bedeutet, dass der Versicherer dich auf eine andere Tätigkeit verweist, die du ausübst oder ausüben könntest – mit der Folge, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht.
Dabei ist zwischen konkreter und abstrakter Verweisung zu unterscheiden. Bei der konkreten Verweisung verweist der Versicherer dich auf eine andere Tätigkeit, die du nach Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung tatsächlich ausübst, die du aufgrund deiner Ausbildung und Fähigkeiten übernehmen kannst und die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei der abstrakten Verweisung genügt dagegen, dass du eine solche Tätigkeit ausüben könntest; ob du sie tatsächlich ausübst oder eine entsprechende Stelle findest, spielt dann keine Rolle. Das Gesetz erlaubt in § 172 Abs. 3 VVG, eine Verweisung zu vereinbaren; ob und in welcher Form verwiesen werden darf, steht in den vereinbarten Bedingungen. Ein Tarif mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung schließt diese Form der Verweisung aus; ob und unter welchen Voraussetzungen eine konkrete Verweisung möglich bleibt, regelt das jeweilige Bedingungswerk.
Warum die Frage im Chiemgau viele Berufe betrifft
Im Chiemgau sind viele Erwerbsbiografien körperlich oder ortsgebunden geprägt: Handwerk, Gastronomie und Hotellerie, Pflege, Landwirtschaft und Tourismus, dazu Selbstständige mit eigenem Betrieb. Wer seinen Beruf über Jahre mit einer bestimmten körperlichen Belastung ausgeübt hat, hat häufig keine gleichwertige Alternative, auf die er ohne Weiteres wechseln könnte. Genau dort wird die Verweisungsfrage praktisch relevant.
Ob du in Prien, Traunstein, Rosenheim oder anderswo in der Region arbeitest: Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die konkrete Tätigkeit, die du zuletzt ausgeübt hast, dein Gesundheitszustand und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Tarif leisten kann
Je nach Tarif können beispielsweise folgende Leistungen versichert sein:
- eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann,
- eine Beitragsbefreiung für die Beiträge der BU und gegebenenfalls weiterer mitversicherter Bausteine,
- bei Selbstständigen Regelungen dazu, ob und in welchem Umfang eine Umorganisation des eigenen Betriebs verlangt werden kann,
- eine Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Anlässen,
- Zusatzbausteine wie eine Dienstunfähigkeitsklausel oder eine Unfall-Zusatzleistung.
Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Wie Berufsunfähigkeit, Verweisung und Umorganisation im Einzelnen gefasst sind, regelt das jeweilige Bedingungswerk; § 172 VVG beschreibt, wann Berufsunfähigkeit vorliegt, und dass eine Verweisung vereinbart werden kann.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist kein Verzicht auf jede Verweisung
Häufig wird angenommen, ein Tarif mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung zahle in jedem Fall. Das ist nicht zutreffend. Der Verzicht bezieht sich auf eine bestimmte Form der Verweisung. Übst du nach Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung tatsächlich eine andere Tätigkeit aus, die du aufgrund deiner Ausbildung und Fähigkeiten übernehmen kannst und die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht, kann der Versicherer je nach Bedingungswerk darauf verweisen. Bist du selbstständig, kann der Versicherer außerdem prüfen, ob du deinen Betrieb zumutbar so umorganisieren kannst, dass du dort weiterarbeiten kannst. Eine solche zumutbare Umorganisation kann dazu führen, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt; wie weit sie verlangt werden darf, regelt das Bedingungswerk.
Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeits- und Sozialrecht, den ein Arzt feststellt: Du kannst deine Arbeit wegen Krankheit vorübergehend nicht ausüben. Berufsunfähigkeit ist ein vertragliches Konzept: Es kommt darauf an, ob du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer – je nach Tarif genügt ein Zeitraum von sechs Monaten – in dem vertraglich vereinbarten Umfang nicht mehr ausüben kannst. Eine Krankschreibung ist deshalb kein Nachweis für Berufsunfähigkeit, und eine lange Krankheitsphase führt nicht automatisch zu einem Leistungsanspruch. Umgekehrt kann jemand arbeiten, in seinem erlernten Beruf aber nicht mehr – auch das allein genügt nicht, weil die zuletzt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist, nicht der Ausbildungsberuf.
Zeitpunkt der Prüfung und Nachweise
Für den Leistungsanspruch kommt es auf den Gesundheitszustand und die Prognose im maßgeblichen Zeitpunkt an. Wer erst Jahre später Unterlagen einreicht, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Verlauf rekonstruiert. Ärztliche Befunde, Entlassungsberichte und Reha-Unterlagen sind dabei wichtiger als eine allgemeine Diagnose. Auch die Frage, welche Teiltätigkeiten deinen Beruf prägen, wird oft erst im Leistungsfall sauber geklärt – und sie entscheidet darüber, ob du deinen Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben kannst.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- Rentenhöhe: Eine Rente, die deine laufenden Verpflichtungen nicht deckt, gleicht den Einkommensausfall nicht aus. Prüfe den Betrag gegen deine tatsächlichen monatlichen Fixkosten und das vereinbarte Endalter.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Achte darauf, wie dieser Verzicht im Bedingungswerk formuliert ist und ob er auch für spätere Erhöhungen der Rente gilt.
- Nachversicherungsgarantie: Je nach Tarif kannst du bei bestimmten Anlässen die Rente erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Welche Anlässe das sind und in welchem Umfang erhöht werden kann, steht in den Bedingungen.
- Gesundheitsfragen: Beantworte sie vollständig und wahrheitsgemäß. Nicht angegebene Diagnosen können den Vertrag angreifbar machen. Ob der Versicherer im Leistungsfall leistungsfrei wird, hängt unter anderem davon ab, ob der verschwiegene Umstand für den Leistungsfall ursächlich war (§ 21 Abs. 2 VVG); bei arglistiger Täuschung kommt es darauf nicht an.
Was du selbst tun kannst
- Nimm deine Police und suche im Bedingungswerk die Abschnitte Berufsunfähigkeit, Verweisung und Umorganisation. Notiere, welche Form der Verweisung ausgeschlossen ist.
- Schreibe deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit in fünf bis acht prägenden Teiltätigkeiten mit Zeitanteilen auf. Diese Liste brauchst du im Leistungsfall.
- Prüfe, ob eine Nachversicherungsgarantie enthalten ist und welche Anlässe dort genannt sind.
- Lege eine Mappe mit den ärztlichen Befunden der letzten Jahre an: Diagnosen, Behandlungen, Reha-Berichte.
- Rechne deine monatlichen Fixkosten zusammen und vergleiche sie mit der versicherten Rente.
- Kontrolliere nach Jobwechsel oder Selbstständigkeit, ob Beitrag und Rente noch zu deinem heutigen Einkommen passen.
Wie ich dabei helfen kann
Ich schaue mir deine bestehenden Bedingungen an und prüfe, ob ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten ist, wie die Umorganisationsklausel gefasst ist und ob die versicherte Rente zu deiner Einkommenssituation passt. Bei einem Neuabschluss bereiten wir die Gesundheitsfragen gemeinsam vor, damit keine Angabe fehlt. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.
Wenn du unsicher bist, ob deine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthält oder ob die Rentenhöhe noch zu deinem Einkommen passt, prüfe ich deinen bestehenden Schutz, deine Risikosituation und mögliche Alternativen. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, hängt von deinen konkreten Versicherungsbedingungen, deinem Gesundheitszustand und der Bewertung des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind allein der Versicherungsvertrag und die dort vereinbarten Bedingungen.


