Die Mallorca-Police ist keine eigene Kfz-Versicherung
Wenn von einer Mallorca-Police die Rede ist, klingt es nach einem separaten Vertrag. In der Praxis handelt es sich in der Regel um eine Erweiterung innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie greift, wenn du im Ausland einen Mietwagen fährst und die Haftpflichtversicherung dieses Mietwagens nicht ausreicht, um einen Schaden vollständig zu decken. In einigen Ländern liegt die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für Fahrzeuge niedriger als in Deutschland. Die Erweiterung stockt den Schutz für die Dauer der Anmietung auf – je nach Tarif auf die Deckungssummen deines eigenen Vertrags oder auf die in Deutschland vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
Zwei Dinge trennen diesen Baustein sauber von dem, was viele erwarten. Erstens betrifft er ein fremdes, angemietetes Fahrzeug und nicht dein eigenes Auto. Zweitens betrifft er die Haftpflicht, also Schäden, die du anderen zufügst, und nicht den Mietwagen selbst. Wer annimmt, mit der Mallorca-Police sei auch ein Kaskoschaden am Mietwagen abgedeckt, verwechselt zwei verschiedene Bausteine mit unterschiedlichen Aufgaben.
Warum das für Fahrten aus dem Chiemgau relevant wird
Von hier aus starten viele Urlaubsfahrten Richtung Süden, häufig mit Anhänger, Dachbox oder Fahrradträger. Am Zielort bleibt das eigene Fahrzeug dann am Quartier stehen, und für Ausflüge wird ein Mietwagen genommen. Genau in dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob im eigenen Kfz-Vertrag eine solche Erweiterung enthalten ist, wie lange der Kaskoschutz im Ausland gilt und ob das Reiseland überhaupt abgedeckt ist.
Mit dem Wohnort hat das wenig zu tun. Es kommt auf dein Fahrzeug an, auf deinen Tarif und auf die Reise, die du vorhast.
Was je nach Tarif mitversichert sein kann
- eine Erweiterung der Haftpflicht für Fahrzeuge, die du im Ausland anmietest
- Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug im Ausland, je nach Tarif mit zeitlichen oder räumlichen Grenzen
- Kaskoschutz nur für bestimmte Länder oder nur innerhalb eines festgelegten geografischen Bereichs
- Schutzbrief- oder Notfallleistungen, etwa bei Panne oder Abschleppen außerhalb Deutschlands
- Deckung für einen Anhänger, den du im Urlaub ziehst
- Regulierung von Schäden, die im Ausland entstehen, über eine benannte Stelle
Das sind Beispiele, keine Zusagen. Je nach Tarif ist der eine Punkt enthalten und der andere fehlt. Was bei dir gilt, steht in deinen Bedingungen.
Mietwagen-Kasko und Mallorca-Police decken unterschiedliche Risiken
Beim Mietwagen geht es um zwei getrennte Risiken. Das eine ist der Fremdschaden: Du beschädigst ein anderes Fahrzeug oder verletzt jemanden, und die Haftpflicht des Mietwagens muss zahlen. Hier setzt die Mallorca-Police an, wenn die Deckungssumme des Vermieters nicht reicht. Das andere ist der Schaden am Mietwagen selbst, etwa ein Kratzer oder ein beschädigter Spiegel. Dafür ist die Kasko des Vermieters zuständig, meist verbunden mit einer Selbstbeteiligung, die er bei der Übergabe als Kaution einbehält.
Eine Reduzierung dieser Selbstbeteiligung, die dir der Vermieter anbietet, ist deshalb kein Ersatz für die Haftpflicht-Erweiterung. Und umgekehrt schützt die Mallorca-Police nicht vor der Kaution. Wer beides gleichsetzt, stellt im Schadenfall fest, dass die falsche Erwartung bestand.
Der Kaskoschutz im Ausland kann begrenzt sein
Für das eigene Fahrzeug gilt: Die Haftpflicht deckt Fahrten im europäischen Ausland in aller Regel ab. Der Kaskoschutz gilt nach den Musterbedingungen des GDV in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der EU; einzelne Tarife weichen davon ab, etwa mit Länderausschlüssen oder zeitlichen Grenzen für den Auslandsaufenthalt. Eine mehrwöchige Rundreise kann dadurch anders behandelt werden als eine kurze Fahrt über die Grenze.
Prüfe deshalb vor der Abreise, ob dein Tarif eine zeitliche Grenze nennt und ob dein Reiseland abgedeckt ist. Verlässt du dich auf eine Annahme statt auf den Vertragstext, trägst du das Risiko selbst.
Die Grüne Karte: Nachweis in Europa, Schutzerweiterung darüber hinaus
Die Grüne Karte ist ein internationales Formular, in dem dein Versicherer den Haftpflichtschutz für dein Fahrzeug bestätigt. In Europa belegt sie einen Schutz, der ohnehin besteht. Für Länder außerhalb Europas, etwa Marokko oder den asiatischen Teil der Türkei, erstreckt sich der Haftpflichtschutz nach den Musterbedingungen erst über die ausgehändigte Karte auf die dort aufgeführten Länder – ein durchgestrichenes Länderkürzel heißt: dort kein Schutz. Innerhalb der EU und in einigen weiteren Staaten wird die Karte nicht verlangt; in anderen Ländern, etwa der Türkei, Albanien oder Marokko, ist sie weiterhin erforderlich.
Worauf du bei deiner Kfz-Versicherung achten solltest
- Typklasse: Sie ordnet Fahrzeugmodelle nach ihrer Schadensbilanz ein und wirkt sich auf den Beitrag in Haftpflicht und Kasko aus. Verhandeln lässt sich diese Einstufung nicht, sie folgt dem Fahrzeug.
- Werkstattbindung: Sie kann den Kaskobeitrag beeinflussen, bindet dich im Schadenfall aber an eine Vertragswerkstatt. Ein Schaden, der im Ausland entsteht, lässt sich nicht immer dort abwickeln.
- Rabattschutz: Er kostet dich einen Aufpreis, dafür wirst du je nach Tarif nach einem regulierten Schaden bei deinem Versicherer nicht zurückgestuft – meist begrenzt auf einen Schaden pro Jahr. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie wahrscheinlich ein Schaden für dich ist.
- Deckungssumme der Haftpflicht-Erweiterung: Manche Tarife stocken auf die in Deutschland vorgeschriebene Mindestversicherungssumme auf, andere auf die Deckungssummen deines eigenen Vertrags.
- Dauer und Länderkreis des Auslandskaskos: Hier entscheidet sich, ob dein Fahrzeug auf der Reise überhaupt Kaskoschutz genießt.
- Obliegenheiten: Dazu gehören im Schadenfall die Meldung beim Versicherer innerhalb einer Woche, je nach Schadenart die Anzeige bei der Polizei und die Abstimmung mit dem Versicherer vor einer Reparatur.
Was du selbst tun kannst
- Nimm deine Kfz-Versicherungsbedingungen zur Hand und suche den Abschnitt zum Auslandsschutz. Notiere, ob eine Haftpflicht-Erweiterung für Mietwagen enthalten ist und wie hoch die genannte Deckungssumme ist.
- Prüfe, ob dein Kaskoschutz im Ausland zeitlich begrenzt ist und ob dein Reiseland ausdrücklich genannt oder ausgeschlossen ist.
- Fordere rechtzeitig vor der Reise eine Grüne Karte an, wenn dein Reiseland sie verlangt. Oft kommt sie inzwischen per E-Mail zum Ausdrucken.
- Frage beim Mietwagenanbieter schriftlich nach der Deckungssumme seiner Haftpflicht und der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese Angaben stehen selten von selbst im Buchungsportal.
- Dokumentiere einen Schaden im Ausland vollständig: Polizeiprotokoll, Fotos, Unfallbericht, Daten der Beteiligten. Melde ihn deinem Versicherer, bevor du eine Reparatur freigibst.
Wie ich dabei helfen kann
Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Dabei schaue ich mir nicht nur den Beitrag an, sondern vor allem, ob der Auslandsschutz zu deinem Fahrzeug und deinen Reisegewohnheiten passt, wie die Werkstattbindung im Schadenfall wirkt und welche Obliegenheiten du einhalten musst.
Du planst eine längere Fahrt mit dem eigenen Auto oder mietest im Urlaub ein Fahrzeug? Ich prüfe, ob in deinem bestehenden Schutz eine Haftpflicht-Erweiterung für Mietwagen enthalten ist, wie lange dein Kaskoschutz im Ausland reicht und welche Alternativen es zu deinem aktuellen Tarif gibt. Vor der nächsten Reise lässt sich das gut gemeinsam klären, am Telefon, per Video oder nach Absprache bei dir vor Ort.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, richtet sich ausschließlich nach den konkreten Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Vertrag.


