Beihilfe und private Krankenversicherung: Zwei Bausteine, die zusammengehören
Als Beamter im Chiemgau hast du eine besondere Ausgangslage: Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen Krankheitskosten, übernimmt aber nicht alles. Für den Rest schließt du eine private Krankenversicherung ab – die sogenannte Restkostenversicherung. Das ist etwas anderes als die freiwillige gesetzliche Versicherung, die Selbstständige oder Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wählen können. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine Leistung des Dienstherrn, keine Versicherung. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, meist zwischen 50 und 80 Prozent, je nach den Beihilfevorschriften deines Dienstherrn, deinem Familienstand und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Den restlichen Anteil trägst du selbst, wenn du keine private Absicherung hast.
Ob du in Prien, Traunstein, Rosenheim oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau arbeitest: Entscheidend ist nicht allein der Ort, sondern deine Besoldungsgruppe, dein Gesundheitszustand und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Welche Beihilfe für dich gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab – nicht von deinem Wohnort und nicht vom Ort deiner Dienststelle. Bist du beim Freistaat Bayern oder bei einer bayerischen Kommune verbeamtet, gilt die Bayerische Beihilfeverordnung. Bundesbeamte, etwa beim Zoll oder in der Bundeswehrverwaltung, erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung – auch wenn sie im Chiemgau wohnen und arbeiten. Polizeivollzugsbeamte erhalten im aktiven Dienst in der Regel Heilfürsorge statt Beihilfe; für sie und ihre Angehörigen gelten besondere Regeln.
Was die Restkostenversicherung leisten kann – und wo die Grenzen liegen
Je nach Tarif können beispielsweise folgende Leistungen versichert sein:
- Erstattung des Anteils, den die Beihilfe nicht trägt – für ambulante Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Krankenhausleistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Krankenhaustagegeld bei einem stationären Aufenthalt
- Vorsorgeuntersuchungen und Heilmittel wie Physiotherapie
- Auslandsreisekrankenversicherung für Dienstreisen und Urlaub
Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Manche Tarife bündeln mehrere Bausteine zu einem Paket, andere erlauben dir, einzelne Module frei zusammenzustellen. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet nicht automatisch einen schlechteren Schutz – aber oft sind Leistungen eingeschränkt, etwa durch niedrigere Erstattungssätze oder längere Wartezeiten.
Abgrenzung: Beihilfe ist keine Versicherung und erstattet nicht alles
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Beihilfe decke alle Krankheitskosten ab. Das tut sie nicht. Bestimmte Leistungen sind von der Beihilfe ausgeschlossen oder nur unter Bedingungen beihilfefähig, etwa Heilpraktikerleistungen oder bestimmte Arzneimittel. Die Restkostenversicherung kann diese Lücken schließen, muss es aber nicht. Manche Tarife übernehmen nur den Beihilfeanteil, andere auch Leistungen, die die Beihilfe nicht vorsieht. Prüfe daher immer, ob der Tarif auf die Beihilfevorschriften deines Dienstherrn abgestimmt ist. Weil sich die Vorschriften von Bund und Ländern unterscheiden, kann ein Tarif bei einem Dienstherrn gut passen und bei einem anderen Lücken lassen.
PKV oder GKV als Beamter: Welche Unterschiede du prüfen solltest
Neben der privaten Restkostenversicherung kommt für Beamte die freiwillige gesetzliche Versicherung in Frage – aber nicht für jeden. Wer freiwillig in die GKV will, muss eine Vorversicherungszeit erfüllen (§ 9 SGB V): unmittelbar davor mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert. Der Beitritt muss außerdem innerhalb von drei Monaten erklärt werden. Wichtig für Bayern: Hier gibt es keine pauschale Beihilfe. Wer als bayerischer Beamter oder als Bundesbeamter gesetzlich versichert bleibt, trägt den vollen Beitrag in der Regel allein. Die PKV bietet oft bessere Leistungen im Krankenhaus und bei Zahnbehandlungen, kann aber im Alter teurer werden. Die gesetzliche Versicherung ist beitragsabhängig vom Einkommen, die PKV vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer jung und gesund ist, zahlt in der PKV anfangs oft weniger. Die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen federn den Alterseffekt ab – Beitragserhöhungen durch steigende Gesundheitskosten verhindern sie aber nicht. Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Versicherung ist für Beamte nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa wenn du in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechselst. Ab 55 ist dieser Weg in der Regel versperrt. Überlege also gut, bevor du dich entscheidest.
Gesundheitsfragen und Risikozuschläge: Was du wissen solltest
Bei der PKV für Beamte spielen deine Gesundheitsangaben eine zentrale Rolle. Der Versicherer fragt nach Vorerkrankungen, Medikamenten und Behandlungen der letzten Jahre. Je nach Gesundheitszustand können Risikozuschläge erhoben werden – oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung erfolgen. Für Berufseinsteiger gibt es die Öffnungsaktion, an der viele private Krankenversicherer teilnehmen: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherer einen beihilfekonformen Tarif beantragt, wird nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt, und ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Welche Versicherer teilnehmen und welche Tarife dafür offenstehen, solltest du vor dem Antrag prüfen. Manche Versicherer bieten Tarife mit verkürzten Gesundheitsfragen an, die aber meist höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse bedeuten. Ehrlichkeit ist wichtig: Werden Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherer im Leistungsfall die Erstattung verweigern. Lass dich beraten, welche Tarife für deine gesundheitliche Situation in Frage kommen.
Auswahlkriterien: Worauf du bei der PKV für Beamte achten solltest
Die Wahl des richtigen Tarifs hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Folgende Kriterien sind bei der PKV besonders wichtig:
- Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, kostet dich aber im Krankheitsfall bares Geld. Überlege, wie viel Eigenbeteiligung du dir leisten kannst.
- Beihilfe im Ruhestand: Als Versorgungsempfänger steigt dein Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Achte darauf, dass sich der Tarif dann ohne neue Gesundheitsprüfung an den neuen Satz anpassen lässt.
- Beitragsentwicklung: Informiere dich über die bisherige Beitragsentwicklung des Tarifs. Eine lange Historie stabiler Beiträge ist ein Indiz für eine solide Kalkulation, aber keine Garantie.
- Leistungen im Detail: Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern auch die Erstattungssätze für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Ein günstiger Tarif kann bei Zahnersatz deutlich weniger erstatten.
Was du selbst tun kannst
Bevor du dich für einen Tarif entscheidest, kannst du selbst einige Schritte unternehmen:
- Ermittle deinen aktuellen Beihilfesatz – er ergibt sich aus den Beihilfevorschriften deines Dienstherrn und steht auf deinen Beihilfebescheiden.
- Liste deine regelmäßigen Gesundheitsausgaben auf: Medikamente, Arztbesuche, Vorsorge – das zeigt, wo dein tatsächlicher Bedarf liegt.
- Stelle zusammen, welche Behandlungen in den letzten Jahren liefen und ob du chronische Erkrankungen hast – die Gesundheitsfragen reichen je nach Art der Behandlung oft drei bis zehn Jahre zurück.
- Vergleiche die Leistungen mehrerer Tarife anhand der Tarifbedingungen, nicht nur anhand der Beiträge.
- Frage bei deinem Dienstherrn nach, ob eine Gruppenversicherung oder ein Rahmenvertrag besteht, der dir Konditionen sichert.
Wie ich dabei helfen kann
Du bist dir nicht sicher, ob deine bisherige Absicherung als Beamter im Chiemgau ausreicht? Ich prüfe deinen bestehenden Versicherungsschutz, deine Beihilfesituation und mögliche Alternativen verschiedener Versicherer. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an – auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Leistungen konkreter Tarife können abweichen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.


