Gesetzliche und private Unfallversicherung sind zwei verschiedene Dinge
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Kraft Gesetzes versichert sind unter anderem Beschäftigte, Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende (§ 2 SGB VII). Der Schutz hängt an der versicherten Tätigkeit: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge dieser Tätigkeit erleidet. Dazu zählt auch der unmittelbare Weg zur Arbeit und zurück (§ 8 SGB VII).
Was nicht zur versicherten Tätigkeit gehört, fällt aus diesem Schutz heraus. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind sogar Tätigkeiten in der Arbeitspause wie Einkaufen oder ein Spaziergang nicht versichert. Für die Wanderung am Samstag, die Radtour nach Feierabend oder den Skitag mit der Familie gilt das erst recht: Das ist Freizeit, und dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.
Die private Unfallversicherung ist dagegen ein Vertrag, den du selbst abschließt. Sie ist nicht an eine berufliche Tätigkeit gebunden. Welche Leistungen sie vorsieht, regelt nicht das Sozialgesetzbuch, sondern der Vertrag. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) setzt nur den Rahmen.
Oft ist auch von einer Freizeitunfallversicherung die Rede. Gemeint ist damit in aller Regel die private Unfallversicherung, die je nach Bedingungen weltweit und rund um die Uhr gelten kann — im Beruf ebenso wie in der Freizeit.
Warum das Thema im Chiemgau im Alltag ankommt
Wer im Chiemgau wohnt, hat Berge, Seen und Radwege direkt vor der Tür. Ein Fehltritt auf einem nassen Steig, ein Sturz mit dem Rad auf Schotter oder ein Zusammenstoß auf der Piste kann innerhalb von Sekunden zu einer Verletzung führen, deren Folgen bleiben. Ob daraus ein finanzielles Problem wird, hängt davon ab, welche Absicherung du für genau diese Situation hast.
Für die Frage, welcher Unfallschutz sinnvoll ist, zählt nicht die Gemeinde, sondern dein Alltag: welche Sportarten du ausübst, ob du angestellt oder selbstständig bist und ob Kinder mitversichert werden sollen. Selbstständige sind nicht automatisch als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Für Unternehmer sieht das SGB VII unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Versicherung vor (§ 6 SGB VII).
Welche Leistungen vereinbart werden können
Die private Unfallversicherung ist ein Baukasten. Je nach Tarif können beispielsweise folgende Leistungsarten vereinbart sein:
- Invaliditätsleistung — eine Einmalzahlung, wenn deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist
- Unfallrente — eine monatliche Rente, wenn ein im Vertrag festgelegter Invaliditätsgrad erreicht ist
- Tagegeld und Krankenhaustagegeld
- Todesfallleistung
- Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze — für alle, die regelmäßig in den Bergen unterwegs sind, ein Punkt, den man sich genau ansehen sollte
Welche dieser Bausteine dein Vertrag enthält und bis zu welcher Summe, steht im Versicherungsschein. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.
Ein Unfall ist etwas anderes als eine Krankheit
Das VVG definiert den Unfall genau: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung (§ 178 VVG). Alle drei Merkmale müssen zusammenkommen. Gesundheitsschäden, die von innen heraus entstehen, erfüllen diesen Begriff nicht.
Genau an dieser Stelle lohnt der Blick in die Bedingungen. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind zum Beispiel Schäden an Bandscheiben ausgeschlossen, es sei denn, ein versichertes Unfallereignis war die überwiegende Ursache. Ebenso ausgeschlossen sind dort grundsätzlich Unfälle durch Bewusstseinsstörungen oder Schlaganfälle. Umgekehrt kann der Unfallbegriff erweitert sein: Nach denselben Musterbedingungen gilt es auch als Unfall, wenn sich jemand durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen oder Bänder zerrt. Ob und wie weit dein Vertrag das vorsieht, ist eine Frage der Bedingungen.
Mitwirkungsanteil: wenn Vorerkrankungen mitspielen
Stürzt jemand mit einem vorgeschädigten Knie, muss die spätere Beeinträchtigung nicht allein Folge des Sturzes sein. Die Bedingungen können deshalb vorsehen, dass sich die Leistung mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben. Man spricht vom Mitwirkungsanteil. Das Gesetz legt dafür eine wichtige Regel fest: Die Voraussetzungen für eine solche Kürzung muss der Versicherer nachweisen, nicht du (§ 182 VVG).
Ab welchem Anteil gekürzt wird, unterscheidet sich je nach Tarif. Manche Tarife sehen eine Minderung erst ab einem bestimmten Mitwirkungsanteil vor. Deshalb gehört diese Regel beim Vergleich mit auf die Liste.
Invalidität hat Fristen
Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung nach dem Gesetz, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und keine Änderung zu erwarten ist (§ 180 VVG). Für den Anspruch reicht das allein aber nicht. Die Bedingungen legen je nach Vertrag Fristen fest, innerhalb derer die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein muss. Wer diese Fristen versäumt, kann den Anspruch auf die Invaliditätsleistung verlieren.
Zeigst du einen Unfall an, muss dich der Versicherer in Textform auf die einzuhaltenden Fristen hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann er sich auf ein Fristversäumnis nicht berufen (§ 186 VVG). Darauf solltest du dich trotzdem nicht verlassen, sondern die Fristen deines Vertrags selbst kennen.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- Invaliditätsgrundsumme: Die Invaliditätsleistung errechnet sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem unfallbedingten Invaliditätsgrad. Die Summe sollte zu dem Geldbedarf passen, der nach einem schweren Unfall entstehen kann, etwa für einen Umbau der Wohnung oder ein anderes Fahrzeug.
- Progression: Bei einer progressiven Invaliditätsstaffel erhöht sich die Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden. Sie wirkt also vor allem bei schweren Dauerschäden. Unterhalb der Schwelle, ab der die Staffel greift, ändert sie am Ergebnis nichts.
- Gliedertaxe: Für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane sehen die Bedingungen feste Invaliditätsgrade vor. Diese Werte sind nicht gesetzlich vorgegeben und können je nach Tarif abweichen.
- Mitwirkung: Prüfe, ab welchem Mitwirkungsanteil die Leistung gekürzt wird.
- Erweiterter Unfallbegriff: Achte darauf, ob zum Beispiel erhöhte Kraftanstrengungen eingeschlossen sind.
- Bergungskosten: Sieh nach, ob Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze enthalten sind und bis zu welcher Summe.
- Beruf: Der Beitrag hängt je nach Tarif von der ausgeübten Tätigkeit ab. Ein Berufswechsel kann deshalb mitteilungspflichtig sein.
Was du selbst tun kannst
- Lies deinen Versicherungsschein. Notiere die Invaliditätsgrundsumme, die Progression und die vereinbarten Leistungsarten auf einem Blatt.
- Markiere die Fristen. Such in den Bedingungen den Abschnitt zur Invaliditätsleistung und schreib dir auf, bis wann Invalidität festgestellt und gemeldet sein muss.
- Prüfe die Bergungskosten. Wenn du in den Bergen wanderst, kletterst oder Ski fährst, schau nach, ob Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze eingeschlossen sind.
- Kläre deinen gesetzlichen Schutz. Als Selbstständige oder Selbstständiger fragst du bei der für deine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft nach, ob und wie du versichert bist.
- Bewahre Unterlagen auf. Lege nach jedem Unfall Arztberichte, Fotos und die Unfallmeldung in einem Ordner ab, auch wenn die Verletzung zunächst harmlos wirkt.
Wie ich dabei helfen kann
Ich bin Benjamin Farmer, Versicherungsmakler mit Sitz im Chiemgau. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.
Ob du in Ruhpolding, Traunstein oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau wohnst: Entscheidend ist nicht der Ort, sondern dein Beruf, deine Freizeit, dein Gesundheitszustand und die Absicherung, die du über Arbeitgeber und Sozialversicherung bereits hast. Ich schaue mir deshalb nicht nur die Grundsumme an, sondern auch die Bedingungen zu Mitwirkung, Fristen und Gliedertaxe.
Wenn du nicht sicher bist, ob dein Unfallschutz zu deinem Alltag und deiner Freizeit in den Bergen passt, prüfe ich deinen bestehenden Versicherungsschutz, deine persönliche Risikosituation und mögliche Alternativen. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Welche Leistungen vereinbart sind, welche Fristen gelten und wann eine Leistung gemindert wird, ergibt sich immer aus den konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

