Die Unterschiede in Kürze
HanseMerkur EZL
Relevant kann das sein, wenn du in den ersten Jahren eher mit Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlung rechnest als mit Zahnersatz.
- die Grenze in den ersten vier Versicherungsjahren steht nur beim Zahnersatz; für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung nennt der Tarif keine solche Grenze. Der Umfang ist dort enger: bei der Wurzelbehandlung die zusätzlichen Kosten einer von der Kasse getragenen Behandlung, bei der Parodontosebehandlung die einzeln aufgezählten GOZ-Leistungen (Münchener Verein: alle Leistungen außer der Prophylaxe innerhalb der Grenze)
- Zahnreinigung bis 65 € je Rechnung und zusammen bis 130 € im Kalenderjahr, eine Höchstzahl nennt der Tarif nicht (Münchener Verein: zweimal im Versicherungsjahr bis je 100 €)
- frühestens zum 31.12. des Kalenderjahres nach Beginn kündbar (Münchener Verein: frühestens nach Ablauf von 24 Monaten, jeweils zum 31.12.; bei Beginn im Laufe eines Jahres liegt der früheste Termin dort ein Jahr später)
Münchener Verein ZahnGesund 100
Relevant kann das sein, wenn du in den ersten Jahren mit Zahnersatz rechnest oder Kieferorthopädie, Narkose oder Bleaching mitversichert sein sollen.
- 1.500 € im ersten, 3.000 € in den ersten beiden, 4.500 € in den ersten drei und 6.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren (HanseMerkur beim Zahnersatz: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 € und 4.000 €, im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns zusätzlich anteilig gekürzt)
- Kieferorthopädie bis 5.000 € bei Beginn bis zum 18. Geburtstag, bei späterem Beginn bis 2.500 €, in den ersten Jahren innerhalb der Anfangsgrenze; Narkose und Lachgas bis 300 € im Versicherungsjahr; Bleaching bis 200 € in zwei Versicherungsjahren (im Tarif EZL nicht genannt)
- Laborkosten nach ortsüblichen Preisen (HanseMerkur: bis zu festen Höchstbeträgen, zum Beispiel 411,21 € zuzüglich Mehrwertsteuer für eine Krone)
- Voraussetzung: bei Abschluss höchstens drei fehlende, nicht ersetzte Zähne; Anspruch besteht für einen davon
Bei beiden gleich: 100 % für Zahnersatz und Implantate zusammen mit der Kassenleistung, im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), keine Wartezeit, Beitrag nach Altersgruppen ohne Alterungsrückstellungen, Anfangsgrenze nach Versicherungsjahren, die ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt.
Beiträge vergleichen wir hier nicht, sie hängen vom Alter ab. Ist eine Behandlung schon angeraten oder begonnen, gelten besondere Regeln (siehe unten). Eigene Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen, kein Test.
Stand der Bedingungen: HanseMerkur Krankenversicherung AG Tarif EZL (EZL 03.24) mit AVB/KS (Stand 01.26), Verbraucherinformation Zusatzversicherung Januar 2026 · Münchener Verein Krankenversicherung a. G. ZahnGesund 100 (Tarifstufe 579), Tarifbedingungen Ausgabe 09/2020, Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 06/2024 · geprüft am 26.09.2026
Auf einen Blick
| Leistung | HanseMerkur EZL | Münchener Verein ZahnGesund 100 |
|---|---|---|
| Die großen Unterschiede | ||
| Begrenzung in den ersten Versicherungsjahren | nur beim Zahnersatz: insgesamt 1.000 € bis zum Ende des 1., 2.000 € bis zum Ende des 2., 3.000 € bis zum Ende des 3., 4.000 € bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres; im Beginnjahr anteilig gekürzt (siehe unten) | für alle Leistungen außer der Prophylaxe: 1.500 € im 1., 3.000 € in den ersten beiden, 4.500 € in den ersten drei, 6.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren |
| Kieferorthopädie | im Tarif EZL nicht genannt | 100 %, bis 5.000 € bei Beginn bis zum 18. Geburtstag, bis 2.500 € bei späterem Beginn, jeweils für die gesamte Vertragsdauer; in den ersten Jahren innerhalb der Anfangsgrenze |
| Laborkosten und Material | bis zu den Höchstbeträgen im Preis- und Leistungsverzeichnis der HanseMerkur, zum Beispiel 411,21 € für eine Krone, zuzüglich Mehrwertsteuer | nach ortsüblichen Preisen, zum Beispiel aus Keramik oder Edelmetall |
| Wurzelbehandlung | 100 % der zusätzlichen Kosten, wenn die Kasse die Wurzelbehandlung trägt | 100 % abzüglich der Kassenleistung; die Bedingung, dass die Kasse die Behandlung trägt, steht dort nicht |
| Weitere Unterschiede | ||
| Zahnreinigung | 100 %, bis 65 € je Rechnung und 130 € im Kalenderjahr; Fissurenversiegelung 100 % | 100 %, zweimal im Versicherungsjahr bis je 100 €; umfasst auch Fissurenversiegelung und weitere Vorsorge |
| Narkose, Lachgas, Hypnose, Akupunktur | nicht als eigene Leistung genannt | 100 %, bis 300 € im Versicherungsjahr, wenn sie mit einer versicherten Behandlung, einem Zahnersatz oder einer Kieferorthopädie zusammenhängen |
| Bleaching | nicht genannt | 100 %, bis 200 € in zwei Versicherungsjahren, auch ohne medizinische Notwendigkeit |
| Parodontosebehandlung | 100 % für die im Tarif einzeln aufgezählten Leistungen der GOZ | 100 % abzüglich der Kassenleistung, mit Beispielen wie Weichgewebsmaßnahmen, Schleimhauttransplantation und Keimtests |
| Implantate | höchstens 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer | keine Höchstzahl genannt; Knochenaufbau ausdrücklich eingeschlossen |
| Wenn die Kasse nichts zahlt | ohne nachgewiesene Kassenleistung werden bei prothetischen Leistungen wie Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen 35 % als Kassenleistung angesetzt | zahlt die Kasse für Zahnersatz oder Kieferorthopädie nichts, gelten 35 % als Kassenleistung |
| Heil- und Kostenplan | beim Zahnersatz mit Kassenleistung mit der Rechnung einzureichen, von der Kasse genehmigt und abgerechnet | vor Zahnersatz oder Kieferorthopädie empfohlen; der Versicherer sagt danach, was er voraussichtlich zahlt |
| Fehlende Zähne bei Abschluss | Tarif EZL und AVB/KS enthalten dazu keine eigene Regel; ob und wie der Antrag danach fragt, geht aus den Bedingungen nicht hervor | höchstens drei fehlende, nicht ersetzte Zähne (ohne Weisheits- und Milchzähne); Anspruch für einen davon |
| Kündigung durch dich | zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, frühestens nach Ablauf von 24 Monaten |
| Wer abschließen kann | gesetzlich Krankenversicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; Personen mit Heilfürsorge stehen ihnen gleich | Personen mit Anspruch bei einer deutschen gesetzlichen Kasse, auf freie Heilfürsorge oder auf truppenärztliche Versorgung |
| Altersstufen im Beitrag | nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem du 19, 39, 49 und 59 wirst | ab dem Kalenderjahr nach dem 5., 15., 25., 30., 35., 45., 50., 55. und 60. Geburtstag |
| Gleich bei beiden | ||
| Zahnersatz & Implantate | 100 % inkl. Kassenleistung | 100 % inkl. Kassenleistung |
| Kunststofffüllungen | 100 % inkl. Kassenleistung | 100 % inkl. Kassenleistung |
| Wartezeit | keine | keine |
| Alterungsrückstellungen | keine; Bedingungen „nach Art der Schadensversicherung“, Beitrag nach Altersgruppen | keine; Bedingungen „ohne Rückstellungsbildung“ |
Die Zahnreinigung zählt bei beiden nicht zur Begrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Beim Münchener Verein zählen Kieferorthopädie, Narkose und Bleaching dazu, bei der HanseMerkur nur der Zahnersatz, zu dem dort auch Aufbissschienen und Implantate gehören.
Die 100 % beziehen sich auf die Kosten, die der Tarif versichert, zusammen mit dem, was die Kasse zahlt. Das heißt nicht, dass jede Rechnung vollständig übernommen wird. Es kommt außerdem an auf:
- die Begrenzung in den ersten Versicherungsjahren,
- die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – was über ihren Rahmen hinausgeht, zahlt keiner der beiden Tarife,
- bei der HanseMerkur die Höchstbeträge für Laborkosten und Material,
- Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn angefangen haben.
Wann welcher Unterschied wichtig wird
Relevant kann EZL sein, wenn …
- du in den ersten Jahren eher mit Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlung rechnest als mit Zahnersatz: Dafür nennt EZL keine Anfangsgrenze,
- du öfter als zweimal im Jahr zur Zahnreinigung gehst und die einzelne Reinigung weniger als 65 € kostet: EZL zählt je Rechnung bis 65 €, zusammen bis 130 € im Kalenderjahr, der Münchener Verein erstattet zwei Reinigungen im Versicherungsjahr,
- du im Laufe eines Jahres beginnst und dich kürzer binden möchtest: Kündigen geht bei der HanseMerkur frühestens zum 31.12. des Kalenderjahres nach Beginn, beim Münchener Verein erst nach Ablauf von 24 Monaten.
Relevant kann ZahnGesund 100 sein, wenn …
- du in den ersten vier Versicherungsjahren mit Zahnersatz rechnest: Die Grenzen sind in jedem dieser Jahre um 500 € bis 2.000 € höher,
- ein Kind mitversichert werden soll, bei dem Kieferorthopädie in Frage kommen kann, oder du als Erwachsener Kieferorthopädie mitversichert haben möchtest: bis 5.000 € oder 2.500 €, in den ersten Jahren innerhalb der Anfangsgrenze; eine vor Versicherungsbeginn angeratene oder begonnene Behandlung ist nicht versichert,
- du Narkose, Lachgas oder Bleaching mitversichern möchtest,
- aufwendige Zahntechnik geplant ist: Laborkosten nach ortsüblichen Preisen statt bis zu festen Höchstbeträgen,
- eine einzelne Zahnreinigung mehr als 65 € kostet: bis 100 € je Reinigung, zweimal im Versicherungsjahr.
Welcher Tarif günstiger ist, hängt von deinem Alter ab. Deshalb nennen wir hier keine Beiträge.
Die Anfangsbegrenzung in Euro
Vereinfachtes Rechenbeispiel – die Rechnungs- und Kassenbeträge sind frei gewählt. Die 3.500 € sind kein Tarifwert, sondern ein frei gewählter Rechenbetrag. Beispielrechnung mit angenommenen Kosten von 3.500 € nach Kassenleistung: ein Implantat mit Krone im zweiten Versicherungsjahr, Versicherungsbeginn am 01.01., im ersten Versicherungsjahr gab es noch keine Erstattung. Angenommen ist außerdem, dass die Laborkosten innerhalb der Höchstbeträge der HanseMerkur liegen.
| Nach der Kassenleistung offen (angenommen) | 3.500 € |
| HanseMerkur EZL · Grenze bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres 2.000 € | zahlt 2.000 € Eigenanteil 1.500 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 · Grenze in den ersten beiden Versicherungsjahren 3.000 € | zahlt 3.000 € Eigenanteil 500 € |
Beim Münchener Verein zählen auch Füllungen, Wurzelbehandlungen und andere Leistungen außer der Prophylaxe zur selben Grenze; hätte es davor schon solche Erstattungen gegeben, bliebe dort entsprechend weniger. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen bei beiden diese anfänglichen Leistungsbegrenzungen; andere Höchstbeträge, etwa für Zahnreinigung oder Bleaching, gelten weiter. Nach einem Unfall gilt die Anfangsgrenze schon vorher nicht: bei der HanseMerkur für Zahnersatz nach einem Unfall, der „nach der Policierung“ passiert ist, beim Münchener Verein bei einem Unfall nach Versicherungsbeginn.
Bei beiden Tarifen beginnt das erste Versicherungsjahr mit dem Versicherungsbeginn und endet am 31.12. desselben Jahres. Danach entspricht jedes Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Beispiel mit frei gewähltem Beginn 01.10.2026: Die niedrigste Grenze gilt bei beiden nur bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 steigt sie.
Bei der HanseMerkur kommt etwas hinzu: Nach ihren Allgemeinen Bedingungen (AVB/KS § 4) werden Höchstbeträge, die sich auf Versicherungsjahre beziehen, im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns um ein Zwölftel für jeden nicht versicherten Monat gekürzt; für Höchstbeträge über mehrere Versicherungsjahre gilt das entsprechend. Auf die 1.000 € des ersten Versicherungsjahres angewandt wären das bei Beginn am 01.10. rechnerisch 250 €. Dieser Betrag steht so nicht in den Bedingungen; er ist aus der dort beschriebenen Kürzungsregel berechnet. Wie die HanseMerkur die Kürzung bei den folgenden Summen anwendet, sagen die Bedingungen nicht ausdrücklich; das lässt sich vor dem Abschluss dort erfragen. Die Bedingungen des Münchener Vereins sehen eine solche Kürzung nicht vor.
Du hast schon einen Heil- und Kostenplan? Dann ist die Behandlung meist schon angeraten, und ob ein neuer Tarif sie noch übernimmt, entscheiden die Bedingungen und die Gesundheitsfragen. Das klären wir vor einem Abschluss. Situation prüfen lassen →
Die Details, Punkt für Punkt
Zahnersatz und Implantate
HanseMerkur: Zahnersatz wird unter Anrechnung der Kassenleistung zu 100 % ersetzt. Als Zahnersatz gelten Brücken, Kronen und Inlays, außerdem Implantate, Aufbissbehelfe und Schienen sowie Funktionsanalyse und -therapie. Die Erstattung für Implantate ist auf höchstens 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt. Laborarbeiten und Material zahlt die HanseMerkur, soweit sie in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis stehen und dessen Höchstbeträge nicht übersteigen, zum Beispiel 411,21 € für eine Krone, zuzüglich Mehrwertsteuer. Zahlt die Kasse mit, muss mit der Rechnung der von der Kasse genehmigte und abgerechnete Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
Münchener Verein: Zahnersatz wird zu 100 % abzüglich der Kassenleistung erstattet. Genannt sind unter anderem Kronen, Veneers, Inlays und Onlays, Brücken, Implantate einschließlich chirurgischer Maßnahmen wie Knochenaufbau, Prothesen, Verblendungen bis zum Zahn 8 und Reparaturen. Laborarbeiten und Material werden nach ortsüblichen Preisen erstattet, zum Beispiel aus Keramik oder Edelmetall. Eine Höchstzahl für Implantate nennt der Tarif nicht.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 2.1, 2.2 und Einschränkungen; Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 3
Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung
HanseMerkur: Komposit- und Kunststofffüllungen zu 100 %, Amalgamfüllungen sind nicht versichert. Bei der Wurzelbehandlung ersetzt EZL die zusätzlichen Kosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung, die die Kasse trägt. Die Bedingungen sprechen von Parodontose; fachlich heißt die behandelte Erkrankung heute Parodontitis. Für die Parodontosebehandlung zählt der Tarif die erstattungsfähigen Leistungen der GOZ einzeln auf, darunter das Auffüllen von Knochendefekten, Schleimhauttransplantationen und die örtliche Betäubung. Sieht die Kasse eine Leistung vor, zahlt EZL bei Zahnreinigung, Füllungen, Wurzelbehandlung und Fissurenversiegelung erst nach der Kassenleistung.
Münchener Verein: Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen zu 100 % abzüglich der Kassenleistung, jeweils mit Beispielen und einschließlich OP-Mikroskop, Laser und Betäubung.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1 und A. 1.2 bis 1.5 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 1
Zahnreinigung und Bleaching
HanseMerkur: Die professionelle Zahnreinigung mit Mundhygienestatus und Kontrolle wird zu 100 % erstattet, höchstens 65 € je eingereichter Rechnung und 130 € im Kalenderjahr. Weil diese Grenze sich auf das Kalenderjahr bezieht, wird sie im Beginnjahr nicht gekürzt. Die Fissurenversiegelung ist gesondert zu 100 % versichert. Bleaching nennt der Tarif nicht.
Münchener Verein: Zur Prophylaxe gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung und die Behandlung überempfindlicher Zähne. Erstattet werden zweimal im Versicherungsjahr 100 %, jeweils bis 100 €. Bleaching wird zu 100 % bis 200 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet, auch ohne medizinische Notwendigkeit, wenn ein Zahnarzt es durchführt oder beaufsichtigt.
Die Zahnreinigung zählt bei beiden nicht zur Begrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Das Bleaching des Münchener Vereins zählt dazu.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1.1 und 1.4; AVB/KS § 4 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 2, B. 5 und B. 7
Kieferorthopädie
HanseMerkur: Kieferorthopädie ist im Tarif EZL nicht genannt.
Münchener Verein: Erstattet werden für die gesamte Vertragsdauer 100 %, bei einer Behandlung, die bis zum 18. Geburtstag beginnt, bis 5.000 €, bei späterem Beginn bis 2.500 €. Aufbissschienen im Rahmen der Kieferorthopädie gehören dazu. Die Kassenleistung wird abgezogen; zahlt die Kasse nichts, gelten 35 % als Kassenleistung. In den ersten vier Versicherungsjahren zählt die Kieferorthopädie zur Anfangsbegrenzung.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1 und A. 2 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 6, B. 7 und B. 8
Narkose, Lachgas und andere schmerzlindernde Maßnahmen
HanseMerkur: Eine eigene Leistung für Narkose, Dämmerschlaf, Lachgas, Hypnose oder Akupunktur nennt der Tarif nicht. In der Liste der Parodontosebehandlung ist die örtliche Betäubung aufgeführt. Beim Zahnersatz erstattet EZL außerdem „die dafür erforderlichen zahnärztlichen Leistungen“; ob eine Betäubung dazu zählt, sagt der Tarif nicht ausdrücklich.
Münchener Verein: Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas und Vollnarkose werden zu 100 % bis 300 € im Versicherungsjahr erstattet, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer versicherten Zahnbehandlung, einem Zahnersatz oder einer Kieferorthopädie stehen. Die übliche Betäubung gehört dort zur jeweiligen Behandlung.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1.5 und A. 2.1 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 1 b, B. 3 b und B. 4
Anfangsbegrenzung im Einzelnen
HanseMerkur: Die Höchstbeträge stehen im Abschnitt Zahnersatz: insgesamt 1.000 € bis zum Ende des ersten, 2.000 € bis zum Ende des zweiten, 3.000 € bis zum Ende des dritten und 4.000 € bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres; ab dem fünften Versicherungsjahr gilt diese Grenze nicht mehr (die Bedingungen sagen „unbegrenzt“; andere Höchstbeträge bleiben). Für die Zahnbehandlung nennt der Tarif keine solche Grenze. Bei Zahnersatz nach einem Unfall, der nach der Policierung eingetreten ist, entfallen die Höchstbeträge. Im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns werden sie nach den AVB/KS anteilig gekürzt (siehe oben).
Münchener Verein: Alle Leistungen außer der Prophylaxe sind begrenzt auf 1.500 € im ersten, 3.000 € in den ersten beiden, 4.500 € in den ersten drei und 6.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren; ab dem fünften Versicherungsjahr gilt diese Grenze nicht mehr (die Bedingungen sagen „unbegrenzt“; andere Höchstbeträge bleiben). Bei einer Behandlung wegen eines Unfalls nach Versicherungsbeginn entfällt die Grenze. Wer bis zum Beginn mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung bei einem deutschen privaten Krankenversicherer eine Zusatzversicherung mit mindestens 90 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz einschließlich Kassenleistung hatte und das nachweist, für den gilt die Grenze verkürzt; nach mindestens vier solchen Versicherungsjahren entfällt sie.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 2.2; AVB/KS § 4 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 7 und E. 1
Wenn die Kasse nichts zahlt
HanseMerkur: Weist ein gesetzlich Versicherter keine Kassenleistung nach, setzt die HanseMerkur für prothetische Leistungen wie Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen einschließlich Material- und Laborkosten 35 % als Kassenleistung an. Für Implantate, Schienen und die übrigen Leistungen, die EZL ebenfalls als Zahnersatz zählt, nennt diese Regel keinen solchen Ansatz. Die Tarifbedingungen beziehen die von der Kasse nicht erstatteten Beträge außerdem darauf, dass die Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht wird, bei Zahnbehandlung wie bei Zahnersatz. Wie das bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung angewendet wird, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen und vor der Behandlung bei der HanseMerkur erfragen.
Münchener Verein: Zahlt die Kasse für einen Zahnersatz oder eine Kieferorthopädie nichts, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Kosten als Kassenleistung. Behandlungen in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sind ausdrücklich eingeschlossen.
Bei beiden steht dir die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Zahnärzten frei.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1, A. 2.1 und 2.2; AVB/KS § 4 Absatz 2 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 7 und B. 8; Allgemeine Versicherungsbedingungen § 4 Ziffer 2
Fehlende Zähne und Behandlungen vor Vertragsbeginn
Münchener Verein: Versichern kann sich nur, wer bei Abschluss höchstens drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne hat; Weisheitszähne, Milchzähne und geschlossene Lücken zählen nicht mit. Für einen dieser Zähne besteht Anspruch, wenn der Zahnersatz noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden, sind nicht versichert.
HanseMerkur: Tarif EZL und AVB/KS enthalten keine eigene Regel zu fehlenden Zähnen und verwenden den Begriff „angeraten“ nicht. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, zahlt die HanseMerkur nicht; der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Ob eine schon angeratene Behandlung versichert ist, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen. Ob und wie der Antrag nach fehlenden Zähnen fragt, geht aus ihnen ebenfalls nicht hervor.
Auch beim Münchener Verein gilt: Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes wird nicht geleistet. Welche Fragen der Antrag stellt und was sie für eine schon empfohlene Behandlung bedeuten, klären wir vor einem Abschluss. Die Gesundheitsfragen musst du vollständig und richtig beantworten.
Münchener Verein ZahnGesund 100, A. und B. 7; Allgemeine Versicherungsbedingungen § 2 Ziffer 1 · HanseMerkur AVB/KS § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 1
Alterungsrückstellungen und Altersstufen
Beide Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Die HanseMerkur versichert EZL nach ihren Bedingungen „nach Art der Schadensversicherung“, der Münchener Verein nennt seine Bedingungen „ohne Rückstellungsbildung“. Der Beitrag richtet sich bei beiden nach Altersgruppen; erreichst du das Alter der nächsthöheren Gruppe, gilt deren Beitrag.
HanseMerkur: Die nächste Altersgruppe gilt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem du 19, 39, 49 oder 59 wirst.
Münchener Verein: Die nächste Altersgruppe gilt ab Beginn des Kalenderjahres, das auf deinen 5., 15., 25., 30., 35., 45., 50., 55. oder 60. Geburtstag folgt.
HanseMerkur Tarif EZL, Kopf und C. · Münchener Verein ZahnGesund 100, Kopf und F.
Laufzeit und Kündigung
HanseMerkur: Du kannst zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, frühestens zum Ende des zweiten Versicherungsjahres. Weil das erste Versicherungsjahr am 31.12. des Beginnjahres endet, ist das der 31.12. des folgenden Kalenderjahres.
Münchener Verein: Du kannst zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 24 Monaten.
Beispiel mit frei gewähltem Beginn 01.10.2026: Bei der HanseMerkur ist der früheste Termin der 31.12.2027, beim Münchener Verein der 31.12.2028. Bei Beginn am 01.01. fallen beide auf den 31.12. des Folgejahres.
Beide Versicherer verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
HanseMerkur AVB/KS § 8 Absatz 1, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 · Münchener Verein ZahnGesund 100, D.; Allgemeine Versicherungsbedingungen § 1 Ziffer 7 und § 11 Ziffer 1
Was beide Tarife gemeinsam haben
- 100 % für Zahnersatz und Implantate, jeweils zusammen mit der Kassenleistung.
- 100 % für Kunststofffüllungen.
- Keine Wartezeit.
- Erstattung im Rahmen der Gebührenordnung (GOZ/GOÄ), nicht darüber hinaus.
- Keine Alterungsrückstellungen, Beitrag nach Altersgruppen.
- Anfangsbegrenzung nach Versicherungsjahren, das erste endet am 31.12.; sie entfällt ab dem fünften Versicherungsjahr.
HanseMerkur Tarif EZL, A. 1.2, A. 2.1, A. 2.2, A. 3 und C.; AVB/KS § 8 Absatz 1 · Münchener Verein ZahnGesund 100, B. 1, B. 3, B. 7, B. 8, C. und F.; Allgemeine Versicherungsbedingungen § 1 Ziffer 7
Quellen
HanseMerkur Krankenversicherung AG: Verbraucherinformation Zusatzversicherung, Januar 2026 (KK 373 01.26), darin Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB/KS, Tarif EZL (EZL 03.24) und Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (PDF bei hansemerkur.de)
Münchener Verein Krankenversicherung a. G.: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-Zusatzversicherung ohne Rückstellungsbildung, Ausgabe 06/2024, und Tarifbedingungen ZahnGesund 100, Tarifstufe 579, Ausgabe 09/2020 (PDF bei muenchener-verein.de)
Du überlegst, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Dann rechnen wir durch, was dir beide Tarife in deinem Alter erstatten würden, und klären vorher, ob eine schon angeratene Behandlung überhaupt mitversichert werden kann. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.
Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an →
Dieser Vergleich fasst die Versicherungsbedingungen zum genannten Stand zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.


