Die Unterschiede in Kürze
BBKK ZahnPRIVAT 90
Relevant kann das sein, wenn du in den ersten Kalenderjahren mit Zahnersatz rechnest.
- 1.000 € im 1. und 3.000 € in den ersten beiden Kalenderjahren (SDK: 900 € und 1.800 €)
- Begrenzung für drei statt vier Kalenderjahre
- Kieferorthopädie bis 5.000 € bei Beginn vor dem 19. Geburtstag, in den ersten drei Kalenderjahren innerhalb der Anfangsgrenze
SDK ZP9
Relevant kann das sein, wenn du später auf 100 % wechseln möchtest.
- Umstellung auf ZP1 ohne erneute Gesundheitsprüfung, nur zum Ersten des Geburtsmonats, in dem du 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 oder 65 wirst; Antrag mindestens sechs Monate vorher; bestehende Leistungsausschlüsse bleiben, Beitrag nach ZP1 und dem dann erreichten Alter
- Zahnreinigung zu 100 %, bis 150 € im Kalenderjahr
- Lachgas, Hypnose, Akupunktur oder Vollnarkose ohne medizinische Notwendigkeit zu 100 % bis 200 € im Kalenderjahr
Gemeinsamkeiten: 90 % für Zahnersatz, Implantate und Behandlung, bei reiner Regelversorgung für Zahnersatz 100 %, bis zum Höchstsatz der GOZ, keine Wartezeit, keine Alterungsrückstellungen. Wie die Kassenleistung verrechnet wird, beschreiben die Bedingungen unterschiedlich, deshalb muss die Erstattung nicht in jeder Rechnungslage wirtschaftlich gleich sein (siehe „Was 90 % heißt“).
Ist eine Behandlung schon angeraten oder begonnen, gelten besondere Regeln (siehe unten). Eigene Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen, kein Test.
Stand der Bedingungen: BBKK Tarif 01.08.2024, AVB/ZV 01.02.2023 · SDK Tarif 01.12.2020, Allgemeiner Teil 01.01.2022 · geprüft am 25.09.2026
ZahnPRIVAT bietet neben der Bayerischen Beamtenkrankenkasse auch die Union Krankenversicherung AG an; beide verwenden dieselben Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer ist das Unternehmen, bei dem du abschließt (AVB/ZV, Einleitung).
Auf einen Blick
| Leistung | BBKK ZahnPRIVAT 90 | SDK ZP9 |
|---|---|---|
| Die großen Unterschiede | ||
| Begrenzung in den ersten Kalenderjahren | 1.000 € im 1., 3.000 € in den ersten beiden, 6.000 € in den ersten drei Kalenderjahren | 900 € im 1., 1.800 € in den ersten beiden, 2.700 € in den ersten drei, 3.600 € in den ersten vier Kalenderjahren |
| Kieferorthopädie (Kinder) | 90 %, bis 5.000 €, Beginn vor dem 19. Geburtstag | 90 %, bis 2.700 €, Beginn vor dem 18. Geburtstag |
| Später auf 100 % wechseln | Tarifwechsel möglich; für die Mehrleistung kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen | auf ZP1 ohne erneute Gesundheitsprüfung, nur zum Ersten des Geburtsmonats mit 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 oder 65; Antrag mindestens sechs Monate vorher; Leistungsausschlüsse bleiben (Einzelheiten unten) |
| Weitere Unterschiede | ||
| Zahnreinigung | 90 %, keine eigene Grenze | 100 %, bis 150 € im Kalenderjahr |
| Bleaching | 90 %, bis 180 € in zwei Kalenderjahren | in den Bedingungen nicht vorgesehen |
| Narkose, Lachgas, Hypnose | 90 %, wenn sie zu einer versicherten Behandlung gehören oder beim Ziehen von Weisheitszähnen; keine eigene Grenze, aber in den ersten drei Kalenderjahren innerhalb der Anfangsbegrenzung | Betäubung wie die Behandlung; ohne medizinische Notwendigkeit zusätzlich 100 % bis 200 € im Kalenderjahr |
| Kieferorthopädie (Erwachsene) | 90 % nach Unfall oder bei einer Krankheit, für die die Kasse Kieferorthopädie zahlt, bis 5.000 €, wenn Unfall oder Krankheit nach Versicherungsbeginn und nach dem 19. Geburtstag eingetreten sind | 90 % nur nach einem Unfall nach Versicherungsbeginn |
| Verblendungen an Kronen und Brücken (tarifliche Regel beim Zahnersatz) | als Teil des versicherten Zahnersatzes an jeder Zahnstelle genannt | als Teil des versicherten Zahnersatzes bis einschließlich Zahn 6 genannt |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | keine eigene Regel; wie viel die BBKK hier erstattet, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen | 35 % gelten als angenommene Kassenleistung; für Zahnersatz und Behandlung erstattet ZP9 damit 55 % |
| Beitrag steigt mit dem Alter | ab dem Kalenderjahr, in dem du 20, 30, 40, 50 oder 60 wirst | ab dem Kalenderjahr nach dem 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Geburtstag |
| Gemeinsamkeiten – die Verrechnung mit der Kasse ist unterschiedlich beschrieben, siehe unten | ||
| Zahnersatz & Implantate | 90 %, reine Regelversorgung 100 % | 90 %, Regelversorgung 100 % |
| Füllungen, Wurzel- & Parodontosebehandlung | 90 % | 90 % |
| Wartezeit | keine | keine |
| Alterungsrückstellungen | keine | keine |
Die Grenzen in den ersten Kalenderjahren gelten bei beiden für die Summe der Erstattungen seit Versicherungsbeginn und bei beiden auch für Kieferorthopädie. Zu den Gemeinsamkeiten: Wie die Kassenleistung verrechnet wird, beschreiben die Bedingungen unterschiedlich, deshalb muss die Erstattung nicht in jeder Rechnungslage wirtschaftlich gleich sein. Die Zeile zu Verblendungen gibt die tarifliche Verblendungsregel beim Zahnersatz wieder, also bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung. Eine Kostenübernahme für jede kosmetische Maßnahme folgt daraus nicht.
Bei beiden Tarifen bleibt bei Zahnersatz mit privatzahnärztlichen Anteilen, etwa Implantaten oder Keramik, ein Teil der Rechnung bei dir. Außerdem kommt es an auf:
- die Begrenzung in den ersten Kalenderjahren,
- die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – was darüber liegt, zahlt keiner der beiden Tarife,
- Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn angefangen haben.
Die beiden Bedingungen beschreiben die Verrechnung mit der Kasse unterschiedlich. Die SDK erstattet „zusammen mit der Vorleistung der GKV“ 90 %. Die BBKK erstattet „zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung“. Welcher Betrag sich daraus bei deiner Rechnung ergibt, lässt sich vor der Behandlung beim Versicherer erfragen.
Wann welcher Unterschied wichtig wird
Relevant kann ZahnPRIVAT 90 sein, wenn …
- du in den ersten Kalenderjahren mit Zahnersatz rechnest: Die Grenzen sind in jedem der ersten vier Kalenderjahre höher, und nach dem dritten Kalenderjahr fallen sie weg,
- ein Kind mitversichert werden soll, bei dem Kieferorthopädie in Frage kommen kann: bis 5.000 € statt bis 2.700 €, in den ersten Kalenderjahren bei beiden innerhalb der Anfangsgrenze,
- deine Zahnreinigungen zusammen mehr als rund 167 € im Kalenderjahr kosten: Ab einem Jahresbetrag von rund 167 € erreicht die BBKK-Erstattung rechnerisch die 150-€-Grenze der SDK (90 % von 167 € ≈ 150 €). Das ist eine Rechengröße, vereinfacht ohne Kassenanteil an der Zahnreinigung,
- du Bleaching mitversichern möchtest.
Relevant kann ZP9 sein, wenn …
- du heute mit 90 % beginnen und dir den späteren Wechsel auf 100 % ohne erneute Gesundheitsprüfung offenhalten möchtest; das geht nur zu den festen Terminen und auf Antrag mindestens sechs Monate vorher,
- eine Zahnreinigung im Kalenderjahr bis 150 € reicht und du sie voll erstattet haben möchtest,
- du beim Zahnarzt Lachgas, Hypnose oder Vollnarkose auch ohne medizinische Notwendigkeit nutzen möchtest.
Welcher Tarif günstiger ist, hängt von deinem Alter ab. Deshalb nennen wir hier keine Beiträge.
Die Anfangsbegrenzung in Euro
Vereinfachtes Rechenbeispiel – die Rechnungs- und Kassenbeträge sind frei gewählt. Angenommen ist eine Krone mit privatzahnärztlichen Anteilen im Kalenderjahr, in dem der Versicherungsschutz beginnt.
| Rechnung (angenommen) | 2.000 € |
| Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (angenommen) | − 500 € |
| Offen | 1.500 € |
| BBKK ZahnPRIVAT 90 · Grenze im 1. Kalenderjahr 1.000 € | zahlt 1.000 € Eigenanteil 500 € |
| SDK ZP9 · Grenze im 1. Kalenderjahr 900 € | zahlt 900 € Eigenanteil 600 € |
Ohne die Grenze lägen beide Tarife in diesem Beispiel über 1.000 €, deshalb entscheidet hier allein die Grenze. Im zweiten Kalenderjahr steigt sie auf zusammen 3.000 € (BBKK) bzw. 1.800 € (SDK). Ab dem 4. Kalenderjahr (BBKK) bzw. dem 5. Kalenderjahr (SDK) gibt es keine Begrenzung mehr.
Beide Tarife rechnen die Begrenzung nach Kalenderjahren. Das erste endet am 31.12., egal in welchem Monat dein Versicherungsschutz beginnt. Wer im Herbst beginnt, hat die niedrigste Grenze also nur wenige Monate.
Du hast schon einen Heil- und Kostenplan? Dann ist die Behandlung meist schon angeraten, und ob ein neuer Tarif sie noch übernimmt, entscheiden die Gesundheitsfragen. Das klären wir vor einem Abschluss. Situation prüfen lassen →
Die Details, Punkt für Punkt
Zahnersatz, Implantate und Regelversorgung
BBKK: 90 % für Zahnersatz, genannt sind unter anderem Implantate, Kronen und Brücken mit Verblendungen aus Kunststoff oder Keramik an jeder Zahnstelle, Inlays, Onlays und Veneers. Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung ist eingeschlossen. Die Verblendungen sind dabei Teil der tariflichen Regel für Zahnersatz bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung; daraus folgt keine Kostenübernahme für jede kosmetische Maßnahme. Bei reiner Regelversorgung erstattet die BBKK 100 % abzüglich der Kassenleistung, aber nur, wenn die Kasse die Maßnahme bezuschusst und die gesamte Maßnahme keine privatzahnärztlichen Anteile enthält.
SDK: 90 % zusammen mit der Kassenleistung, genannt sind unter anderem Kronen, Brücken, Implantate mit dem dafür nötigen Knochenaufbau, Veneers und Prothesen. Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung sind bis einschließlich Zahn 6 genannt, ebenfalls als Teil des versicherten Zahnersatzes. Wird der Zahnersatz als Regelversorgung gemacht, erstattet die SDK zusammen mit der Kasse 100 %, wenn du den Heil- und Kostenplan mit dem Genehmigungsvermerk der Kasse vorlegst.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffer 1 · SDK ZP, Abschnitt I Ziffer 1
Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Schienen
BBKK: Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe und Schienen zu 90 %, einschließlich Laser und OP-Mikroskop.
SDK: Füllungen einschließlich Kunststofffüllungen, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlung sowie Schienen zu 90 % zusammen mit der Kassenleistung, ebenfalls mit Laser und OP-Mikroskop.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffer 1 · SDK ZP, Abschnitt I Ziffer 2
Zahnreinigung und Bleaching
BBKK: Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung zu 90 %, ohne eigene Jahresgrenze. Sie zählen nicht zur Anfangsbegrenzung. Bleaching zu 90 % bis 180 € innerhalb von zwei Kalenderjahren, wenn es in der Zahnarztpraxis stattfindet oder zahnärztlich begleitet wird.
SDK: Zahnreinigung und Fissurenversiegelung zu 100 %, bis 150 € je Kalenderjahr. Bleaching ist davon ausdrücklich ausgenommen und auch sonst nicht als Leistung genannt.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffern 3, 4 und 7 · SDK ZP, Abschnitt I Ziffer 3
Kieferorthopädie
BBKK: Beginnt die Behandlung vor dem 19. Geburtstag, erstattet der Tarif 90 %, für die gesamte Laufzeit bis 5.000 €. Das gilt, gleich welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt, und auch für Mehrleistungen wie besondere Brackets oder unsichtbare Schienen. Ab 19 zahlt der Tarif nur nach einem Unfall oder bei einer Krankheit, für die die Kasse Kieferorthopädie leistet, und nur, wenn der Unfall oder die Krankheit nach Versicherungsbeginn und nach dem 19. Geburtstag eingetreten ist, ebenfalls bis 5.000 €.
SDK: Beginnt die Behandlung vor dem 18. Geburtstag, erstattet der Tarif 90 %, für die gesamte Vertragslaufzeit bis 2.700 €, auch für Mehrleistungen. Beginnt sie später, zahlt die SDK nur, wenn ein Unfall nach Versicherungsbeginn sie nötig macht.
Bei beiden zählt die Kieferorthopädie in den ersten Kalenderjahren zur Anfangsbegrenzung, im ersten Kalenderjahr also höchstens 1.000 € (BBKK) bzw. 900 € (SDK). Den Eigenanteil, den die Kasse nach Abschluss der Behandlung zurückzahlt, erstattet keiner der beiden.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffern 5, 6 und 7 · SDK ZP, Leistungsübersicht (Zahnstaffel) und Abschnitt I Ziffer 4
Narkose, Lachgas und andere schmerzlindernde Maßnahmen
BBKK: Dämmerschlaf, Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur und Hypnose zu 90 %, wenn sie bei einer versicherten Zahnbehandlung, bei Zahnersatz, bei Kieferorthopädie oder beim Ziehen von Weisheitszähnen eingesetzt werden. Eine eigene Jahresgrenze gibt es nicht, in den ersten drei Kalenderjahren zählen sie aber zur Anfangsbegrenzung.
SDK: Betäubungen gehören zu den allgemeinen Leistungen und werden so erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören. Zusätzlich erstattet die SDK besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, die medizinisch nicht notwendig sind, etwa Akupunktur, Lachgas, Hypnose oder Vollnarkose, zu 100 % bis 200 € je Kalenderjahr.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffern 2 und 7 · SDK ZP, Abschnitt I Ziffern 5 und 6
Anfangsbegrenzung im Einzelnen
BBKK: Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen begrenzt auf 1.000 € im ersten, 3.000 € in den ersten beiden und 6.000 € in den ersten drei Kalenderjahren. Zahnreinigung und Bleaching zählen nicht mit.
SDK: Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie sind begrenzt auf 900 € im ersten, 1.800 € in den ersten beiden, 2.700 € in den ersten drei und 3.600 € in den ersten vier Kalenderjahren. Ab dem 5. Kalenderjahr gilt der volle Tarifumfang.
Bei beiden gilt die Anfangsbegrenzung nicht für Unfälle nach Versicherungsbeginn.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt III Ziffer 7 · SDK ZP, Leistungsübersicht (Zahnstaffel)
Später auf 100 % wechseln
SDK: Teil II der Bedingungen enthält ein Optionsrecht für den Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen (Abschnitt IV. Optionsrechte). Du kannst verlangen, dass die SDK den Versicherungsschutz der versicherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif dieser Tariflinie mit der nächsthöheren Erstattungsstufe umstellt, von ZP9 also auf ZP1 mit 100 %. Dabei gilt laut Bedingungen:
- Termin ist jeweils der Erste des Geburtsmonats, in dem die versicherte Person 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 oder 65 Jahre alt wird. Andere Termine nennt die Klausel nicht.
- Den Antrag auf Umstellung musst du mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin stellen.
- Ab der Umstellung gilt die Zahnstaffel (Anfangsbegrenzung) des neuen Tarifs; die bisher zurückgelegte Versicherungszeit und die schon erhaltenen Leistungen werden angerechnet.
- Der höhere Schutz gilt ab dem Termin der Umstellung auch für laufende Versicherungsfälle.
- Bestehende Leistungsausschlüsse bleiben bestehen. Bisher vereinbarte Risikozuschläge passt die SDK entsprechend an.
- Der Beitrag richtet sich dann nach ZP1; für die Einstufung gilt das dann erreichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter.
- Wartezeiten gibt es im Tarif nicht; eine eigene Wartezeit für die Umstellung nennt die Klausel nicht.
Daneben gibt es bei der SDK das allgemeine Recht, in einen gleichartigen Versicherungsschutz umzuwandeln. Bringt der neue Schutz Mehrleistungen, kann die SDK dafür einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Der Allgemeine Teil sagt außerdem allgemein, dass bei Vertragsänderungen die Regeln zum Versicherungsbeginn für den hinzukommenden Teil des Schutzes gelten; für die Umstellung nach dem Optionsrecht sagt der Tarifteil ausdrücklich, dass der höhere Schutz auch für laufende Versicherungsfälle ab dem Termin gilt. Wie beides im Einzelfall zusammenwirkt, lässt sich vor der Umstellung bei der SDK erfragen.
BBKK: Ein Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz ist auf Antrag möglich. Ist der neue Schutz höher, kann die BBKK dafür einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung verlangen. Ein Recht auf Höherstufung ohne neue Gesundheitsprüfung wie bei der SDK steht in den hier ausgewerteten Unterlagen der BBKK nicht. Wer bei der BBKK versichert ist, braucht außerdem ihre Einwilligung, bevor er – auch bei einem anderen Versicherer – eine weitere Versicherung mit Leistungen für Zahnersatz abschließt oder eine bestehende erhöht; wer das vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlässt, riskiert die Kündigung durch die BBKK.
SDK ZP, Leistungsübersicht (Zahnstaffel), Abschnitt II, Abschnitt III Ziffer 1 und Abschnitt IV · SDK Allgemeiner Teil, Abschnitt A Ziffer 3 und Ziffer 4 Absatz 3 · BBKK AVB/ZV, § 2 Absatz 1, und ZahnPRIVAT, Abschnitt I Ziffer 2 c
Zahnarzt ohne Kassenzulassung
SDK: Wählst du einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung und zahlt die Kasse deshalb nichts, rechnet die SDK pauschal 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als angenommene Kassenleistung an. Weil ZP9 Zahnersatz und Zahnbehandlung zusammen mit der Kassenleistung zu 90 % erstattet, bleiben dafür 55 %. Ist die Kasse für eine Leistung dagegen nicht leistungspflichtig, leistet die SDK in voller Höhe.
BBKK: Für den Zahnarzt ohne Kassenzulassung enthalten die Bedingungen keine eigene Regel, auch keinen pauschalen Abzug. Sie sagen nur allgemein: Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Kasse, leistet der Tarif zum versicherten Prozentsatz. Das entspricht der SDK-Regel für Leistungen, für die die Kasse nicht leistungspflichtig ist. Ob die BBKK beim Zahnarzt ohne Kassenzulassung 90 % erstattet, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen. Das lässt sich vor der Behandlung beim Versicherer erfragen.
SDK ZP, Abschnitt I Ziffern 1, 2 und 7 · BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt IV Ziffer 2
Beiträge und Alterungsrückstellungen
Beide Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Der Beitrag richtet sich deshalb nach Altersgruppen und steigt, wenn du in die nächste kommst.
BBKK: Der höhere Beitrag gilt ab Beginn des Kalenderjahres, in dem du 20, 30, 40, 50 oder 60 wirst.
SDK: Der höhere Beitrag gilt ab dem Kalenderjahr nach dem 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Geburtstag. Kinder zahlen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 20 werden, den Kinderbeitrag.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitt II · SDK ZP, Abschnitt III Ziffer 1
Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angefangen haben
Bei beiden beginnt der Versicherungsfall mit der Behandlung. BBKK: Ist er vor Abschluss des Vertrags eingetreten, gibt es für den gesamten Versicherungsfall keine Leistung; tritt er zwischen Abschluss und Versicherungsbeginn ein, erstattet die BBKK nur die Kosten ab Versicherungsbeginn. SDK: Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes leistet sie nicht; für Versicherungsfälle nach Abschluss des Vertrags erstattet sie die Kosten ab Versicherungsbeginn.
Ob du mit einer Behandlung abschließen kannst, die der Zahnarzt schon empfohlen, aber noch nicht begonnen hat, entscheidet sich über die Gesundheitsfragen im Antrag. Die musst du vollständig und richtig beantworten.
BBKK AVB/ZV, § 1 Absatz 3 und § 3 Absatz 1, Informationsblatt ZahnPRIVAT · SDK Allgemeiner Teil, Abschnitt A Ziffer 1 Absatz 2 und Ziffer 4 Absatz 2, Glossar, SDK ZP, Abschnitt IV
Was beide Tarife gemeinsam haben
- 90 % für Zahnersatz, Implantate, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, bei Zahnersatz in reiner Regelversorgung 100 %. Die Verrechnung mit der Kassenleistung beschreiben die Bedingungen unterschiedlich.
- Keine Wartezeit.
- Keine Alterungsrückstellungen.
- Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ/GOÄ), nicht darüber hinaus.
BBKK ZahnPRIVAT, Abschnitte I Ziffer 3, II, III Ziffer 1 und IV Ziffer 1 · SDK ZP, Abschnitte I Ziffern 1, 2 und 8, II und III Ziffer 1
Quellen
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG: Teil II, Tarife ZahnPRIVAT 100, ZahnPRIVAT 90, ZahnPRIVAT 75, Stand 01.08.2024 (PDF bei vkb.de)
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, ZahnPRIVAT (100, 90 oder 75), Stand 01.08.2024 (PDF bei vkb.de)
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG: Teil I, AVB/ZV, Stand 01.02.2023 (PDF bei vkb.de)
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK): Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung, Teil II: Tarife ZP5, ZP7, ZP9 und ZP1, Stand 01.12.2020 (PDF bei sdk.de)
SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung, Teil I: Allgemeiner Teil, Stand 01.01.2022 (PDF bei sdk.de)
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Dieser Vergleich fasst die Versicherungsbedingungen zum genannten Stand zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.


