Benjamin Farmer, dein VersicherungsmaklerBenjamin FarmerVersicherungsmakler · Chiemgau
Haus & Wohnen10.10.2026 6 Min

Unterversicherung in der Hausratversicherung im Chiemgau

Versicherungssumme, Summenanpassung und Unterversicherungsverzicht sind nicht dasselbe. Was das für Haushalte im Chiemgau bedeutet und welche Grenzen in den Bedingungen stecken.

Unterversicherung zeigt sich im Schadenfall – ihre Ursache liegt meist in der Versicherungssumme

Wenn nach einem Brand, einem Einbruch oder einem Wasserschaden nur ein Teil des Schadens ersetzt wird, steckt dahinter selten eine pauschale Ablehnung. Die Hausratversicherung wird mit einer vereinbarten Versicherungssumme abgeschlossen. Ist diese Summe zum Zeitpunkt des Schadens niedriger als der Versicherungswert, also der Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats, kann der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis kürzen — auch dann, wenn der Schaden selbst unstrittig ist. Das Gesetz verlangt dafür eine erhebliche Abweichung (§ 75 VVG), die Musterbedingungen des Versicherungsverbands verzichten aber auf diese Schwelle; maßgeblich ist dein Bedingungswerk. Der Streitpunkt liegt damit nicht in der Schadenursache, sondern in der Zahl, die Jahre vorher im Vertrag eingetragen wurde.

Drei Begriffe werden dabei regelmäßig in einen Topf geworfen, obwohl sie versicherungstechnisch drei verschiedene Dinge sind: Versicherungssumme, Summenanpassung und Unterversicherungsverzicht. Die Summenanpassung bedeutet, dass die Versicherungssumme – sofern vereinbart – regelmäßig anhand eines Preisindex angepasst wird. Sie gleicht damit allgemeine Preissteigerungen aus, aber keine Neuanschaffungen, und sie ist kein Verzicht auf die Unterversicherungsprüfung. Erst der Unterversicherungsverzicht — je nach Tarif als Klausel enthalten und häufig an eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft — verhindert den Abzug bei Unterversicherung, und auch dann nur zu den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Wer annimmt, die Summenanpassung allein schütze vor jeder Kürzung, liegt in der Praxis oft daneben.

Warum im Chiemgau die Summenermittlung eigene Fragen aufwirft

Zwischen Chiemsee und Alpenrand trifft eine gewachsene Bau- und Wohnstruktur auf eine angespannte Wohnungssituation. Ausgebaute Dachgeschosse in Altbauten, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze, landwirtschaftliche Anwesen mit Nebengebäuden, dazu Haushalte, in denen über Jahre hochwertige Einrichtung, Musikinstrumente, Werkzeug oder Outdoorausrüstung zusammenkommen — solche Bestände lassen sich mit einem groben Überschlag selten sauber bewerten. Wer ein Haus oder eine Wohnung übernimmt, übernimmt häufig auch den Hausrat und schätzt dessen Wiederbeschaffungswert eher zu niedrig als zu hoch ein.

Ob dein Haus in Prien, Traunstein oder einer anderen Gemeinde im Chiemgau steht: Entscheidend ist nicht der Ort, sondern der konkrete Haushalt — Umfang, Wert, Nutzung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

Was in einer Hausratversicherung typischerweise enthalten ist

Je nach Tarif können beispielsweise versichert sein:

  • Möbel, Einrichtung, Elektro- und Haushaltsgeräte
  • Kleidung, Bücher, Spielsachen, Werkzeuge
  • Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser
  • Sturm- und Hagelschäden am Hausrat
  • Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruch
  • Fahrräder als Teil des Hausrats; gegen einfachen Diebstahl, etwa abgeschlossen unterwegs, meist nur mit einem eigenen Baustein
  • Wertsachen, meist mit gesonderten Entschädigungsgrenzen
  • Hausrat außerhalb der Wohnung im Rahmen der Außenversicherung
  • Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch als Zusatzbaustein

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Ein Tarif kann einzelne Positionen begrenzen, ausschließen oder an Voraussetzungen knüpfen, und dieselbe Bezeichnung kann in zwei Tarifen Unterschiedliches bedeuten.

Wertsachen: eigene Entschädigungsgrenzen statt voller Summe

Schmuck, Bargeld, Münz- und Briefmarkensammlungen, Kunstgegenstände oder Sachen aus Gold und Platin sind in der Regel nicht mit der vollen Versicherungssumme abgedeckt, sondern nur bis zu einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme und außerhalb eines Wertschutzschranks zusätzlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Wer den möglichen Schaden anhand der Gesamtsumme überschlägt, rechnet deshalb zu optimistisch. Prüf die Entschädigungsgrenzen gegen deinen tatsächlichen Bestand und überleg, ob eine Ergänzung oder ein separater Einschluss nötig ist. Eine Ergänzung im Vertrag ersetzt allerdings keine Bestandsaufnahme — ohne Liste bleibt unklar, ob die Grenze überhaupt passt.

Außenversicherung: zeitlich begrenzt und kein Zweitwohnsitz

Hausrat, den du vorübergehend außerhalb deiner Wohnung mitnimmst oder lagerst, kann im Rahmen der Außenversicherung mitversichert sein. Diese greift in der Regel zeitlich begrenzt und setzt voraus, dass sich der Hausrat ansonsten in der versicherten Wohnung befindet. Eine dauerhaft eingerichtete Zweitwohnung, ein dauerhaft genutztes Ferienhaus oder eine vermietete Ferienwohnung sind damit in der Regel nicht abgedeckt — dafür braucht es meist einen eigenen Vertrag. Die Außenversicherung ist also kein Ersatz für einen zweiten Hausratvertrag, sondern eine Übergangslösung mit Fristen.

Hausrat und Gebäude sind zwei getrennte Verträge

Die Hausratversicherung deckt deine beweglichen Sachen. Bodenbeläge, Türen, Fenster, Heizung, Sanitärinstallationen oder die Bausubstanz selbst gehören in der Regel zur Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme sind Sachen, die du als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügt hast, etwa eine Einbauküche: Sie zählen nach den Musterbedingungen zum Hausrat. Nach einem Wasserschaden sind häufig beide Bereiche betroffen, aber sie laufen über zwei Verträge mit eigenen Summen, Selbstbehalten und Ausschlüssen. Bei Eigentumswohnungen kommt hinzu, dass bestimmte Gebäudeteile über die Gemeinschaft abgedeckt sein können und nicht über deinen eigenen Hausratvertrag. Wer beides in einem Schreiben meldet, sollte die Zuordnung vorher klären.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

  • Versicherungssumme: Sie sollte sich am heutigen Wiederbeschaffungswert orientieren, nicht am ursprünglichen Kaufpreis. Eine Summe, die vor Jahren gepasst hat, kann heute zu niedrig sein.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kostet dich aber im Schadenfall bares Geld. Prüf, ob der Betrag zu deiner Rücklage passt.
  • Ausschlüsse: Achte auf Begrenzungen bei Wertsachen und Fahrrädern, auf den Umgang mit grober Fahrlässigkeit und auf die Frage, ob Elementargefahren überhaupt eingeschlossen sind.
  • Wartezeiten: Manche Bausteine greifen erst nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit. Wer kurzfristig Schutz braucht, sollte das vorher wissen.
  • Unterversicherungsverzicht: Prüf, ob die Klausel enthalten ist, für welche Positionen sie gilt und unter welchen Voraussetzungen sie entfällt.

Was du selbst tun kannst

  1. Geh Raum für Raum durch und notier größere Anschaffungen der letzten Jahre mit Kaufdatum und Preis — Küche, Elektronik, Möbel, Werkzeug.
  2. Fotografier oder film jede Schublade, jeden Schrank, den Keller und den Dachboden. Das erleichtert später die Schadenaufstellung erheblich.
  3. Leg Rechnungen und Garantiebelege für Elektronik und Wertsachen in einem Ordner ab, digital oder in Papierform.
  4. Prüf in deinen Versicherungsbedingungen, ob ein Unterversicherungsverzicht enthalten ist und für welche Positionen er gilt.
  5. Notier die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und vergleich sie mit deinem tatsächlichen Bestand.
  6. Notier bei Fahrrädern die Rahmennummer und lass, falls vorhanden, eine Codierung vornehmen.
  7. Prüf bei Elementarschutz, ob Rückstauklappen, Dichtungen und Pumpen vorhanden und funktionsfähig sind. Ist eine Rückstausicherung in den Bedingungen als Obliegenheit vereinbart und fehlt sie oder funktioniert sie nicht, kann der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen.
  8. Melde Änderungen zeitnah: größere Anschaffungen, Auszug von Mitbewohnern, eine neu bezogene Zweitwohnung oder ein gewerblich genutzter Raum in der Wohnung.

Wie ich dabei helfen kann

Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Ich schau mir mit dir an, ob deine Versicherungssumme noch zu deinem Haushalt passt, welche Positionen in deinen Bedingungen begrenzt sind und wo eine Ergänzung sinnvoll wäre.

Du bist dir nicht sicher, ob deine Hausratversicherung im Chiemgau noch zu deinem tatsächlichen Bestand passt? Ich prüfe deinen bestehenden Schutz, die Risikosituation deines Haushalts und mögliche Alternativen. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an — auf Wunsch auch bei dir vor Ort.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Stand: 09.10.2026

Fragen zu deiner Absicherung?

Ich schau mir deine Situation persönlich an – ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

Diesen Ratgeber schreibt Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO). Die Beiträge informieren allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Vermittle ich einen Vertrag, zahlt das Versicherungsunternehmen mir dafür eine Courtage – Einzelheiten stehen in der Erstinformation.

Benjamin Marcel Farmer · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · 83358 Seebruck