Benjamin Farmer, dein VersicherungsmaklerBenjamin FarmerVersicherungsmakler · Chiemgau
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Haus & Wohnen

Hausrat, Wohngebäude, Elementarschäden und Photovoltaik – was bei Hochwasser, Starkregen, Sturm und Hagel am See und in den Bergen zählt.

6 Min

Außenversicherung Hausrat im Chiemgau: Was mitversichert ist und was nicht

Die Außenversicherung ist kein eigener Vertrag, sondern eine mitversicherte Leistung der Hausratversicherung. Was je nach Tarif gilt, wo Fristen und Wertgrenzen greifen und warum die Zweitwohnung am See ein eigener Fall ist.

23.10.2026Lesen
6 Min

Unterversicherung in der Hausratversicherung im Chiemgau

Versicherungssumme, Summenanpassung und Unterversicherungsverzicht sind nicht dasselbe. Was das für Haushalte im Chiemgau bedeutet und welche Grenzen in den Bedingungen stecken.

10.10.2026Lesen
8 Min

Photovoltaikversicherung im Chiemgau: So schützt du deine Solaranlage richtig

Deine PV-Anlage ist nicht automatisch über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Was du bei Photovoltaik im Chiemgau beachten solltest – und welche Risiken oft unterschätzt werden.

07.09.2026Lesen
Waging am See 4 Min

Elementarversicherung in Waging am Chiemsee: Hochwasserschutz für dein Haus

Erfahre, wie du dein Haus in Waging am Chiemsee mit einer Elementarversicherung gegen Hochwasser, Starkregen und Überschwemmungen absichern kannst. Tipps vom Makler aus dem Chiemgau.

03.09.2026Lesen
Prien am Chiemsee 5 Min

Wohngebäudeversicherung in Prien am Chiemsee: Elementarschäden richtig absichern

Prien liegt idyllisch am Chiemsee – aber genau das birgt Risiken. Erfahre, warum eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz für dein Haus in Prien essenziell ist und wie wir dich als Makler beraten.

03.09.2026Lesen
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Hausratversicherung im Chiemgau: Fallstricke und was wirklich zählt

Hausrat und Gebäude sind getrennte Verträge. Erfahre, welche Fallstricke es bei der Hausratversicherung gibt und wie du deine Versicherungssumme richtig wählst.

01.09.2026Lesen
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Elementarschadenversicherung im Chiemgau: So schützt du dein Haus vor Hochwasser und Starkregen

Elementarschutz ist meist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung — kein eigener Vertrag. Was er bei Starkregen und Rückstau leistet, warum Grundwasser anders behandelt wird und worauf du bei Lage und Bedingungen achten solltest.

27.08.2026Lesen

Hausrat oder Wohngebäude – wer zahlt was?

Eine einfache Faustregel: Stell dir vor, du drehst dein Haus um und schüttelst es. Alles, was herausfällt – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Fahrräder in der Wohnung –, ist Hausrat. Alles, was fest verbunden bleibt – Dach, Wände, Fenster, Heizung, fest verlegte Böden –, gehört zum Gebäude. Mieter brauchen deshalb nur eine Hausratversicherung, Eigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Wer eine Eigentumswohnung hat, ist für das Gebäude meist über die Eigentümergemeinschaft versichert, für den eigenen Hausrat aber selbst verantwortlich. Mehr dazu in der Hausratversicherung im Chiemgau.

Elementarschäden: der Baustein, der am See und in den Bergen zählt

Eine Wohngebäudeversicherung ohne Zusatz deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung nach Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch sind dagegen nur mit dem Elementarbaustein versichert. Die Hochwasser 2013 und 2024 in Südbayern haben gezeigt, dass das nicht nur Häuser direkt am Ufer betrifft. Für den Rückstauschutz verlangen die Bedingungen häufig eine funktionierende Rückstausicherung im Keller – fehlt sie, kann die Leistung gekürzt werden. Ausführlich: Elementarschadenversicherung im Chiemgau und Rückstauversicherung.

Unterversicherung vermeiden

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig – auch bei kleineren Schäden. Bei der Hausratversicherung schützt ein Unterversicherungsverzicht: Die Summe wird dann nach einem festen Betrag je Quadratmeter Wohnfläche bemessen, und der Versicherer verzichtet auf die Kürzung. Beim Gebäude sorgt eine Versicherung zum gleitenden Neuwert dafür, dass die Summe mit den Baupreisen mitwächst. Nach einem Umbau, Anbau oder Dachausbau sollte die Summe trotzdem neu geprüft werden. Siehe Unterversicherung bei der Hausrat.

Photovoltaik und Technik auf dem Dach

Eine Photovoltaikanlage ist in manchen Wohngebäudeverträgen mitversichert, oft aber nur gegen die klassischen Gefahren wie Feuer und Sturm. Schäden durch Marderbiss, Überspannung, Bedienfehler oder Schneelast und der Ertragsausfall bis zur Reparatur sind häufig nur über eine eigene Photovoltaikversicherung abgedeckt. Wer eine Anlage nachrüstet, sollte das dem Gebäudeversicherer melden. Mehr in der Photovoltaikversicherung im Chiemgau.

Im Schadenfall richtig handeln

Schaden sofort melden und so gering wie möglich halten: Wasser abstellen, Möbel aus dem Wasser holen, ein beschädigtes Dach provisorisch abdecken lassen. Fotos und Videos machen, bevor aufgeräumt wird, und beschädigte Gegenstände aufheben, bis der Versicherer sie gesehen hat. Nach einem Einbruch Anzeige bei der Polizei erstatten und dort eine Liste der gestohlenen Sachen einreichen.

Häufige Fragen zu Haus & Wohnen

Ist Starkregen ohne Elementarbaustein versichert?

In der Regel nicht. Läuft Regenwasser über das Grundstück ins Haus oder drückt es aus der Kanalisation in den Keller, ist das ein Elementar- bzw. Rückstauschaden. Die normale Leitungswasserdeckung gilt nur für Wasser, das aus Rohren und angeschlossenen Geräten austritt.

Brauche ich als Mieter einen Elementarschutz?

Für den eigenen Hausrat ja, wenn du im Erdgeschoss oder Souterrain wohnst oder Sachen im Keller lagerst. Der Elementarbaustein der Hausratversicherung ersetzt dann Möbel und Geräte, die durch Überschwemmung oder Rückstau beschädigt werden.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?

Aus der verschlossenen Wohnung oder dem verschlossenen Keller ja, wenn eingebrochen wird. Unterwegs, etwa vor dem Bahnhof oder am Badeplatz, ist ein Diebstahl nur mit einer Fahrradklausel versichert.

Was ist die Außenversicherung der Hausrat?

Sie schützt Hausrat, der vorübergehend außerhalb der Wohnung ist – etwa im Hotel, im Krankenhaus oder bei Studierenden am Studienort. Meist gilt sie für einige Monate und ist auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt.

Diesen Ratgeber schreibt Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO). Die Beiträge informieren allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Vermittle ich einen Vertrag, zahlt das Versicherungsunternehmen mir dafür eine Courtage – Einzelheiten stehen in der Erstinformation.