Benjamin Farmer, dein VersicherungsmaklerBenjamin FarmerVersicherungsmakler · Chiemgau
Schaden gehabt? Übersicht Einbruch und Diebstahl · Chiemgau

Nach einem Einbruch: die ersten Schritte

Von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Seebruck · Stand 24.09.2026

Ein Einbruch ist ein Schock, und trotzdem kommt es in den ersten Stunden auf ein paar Dinge an. Diese Seite zeigt sie dir der Reihe nach.

Die ersten Schritte

  1. Fass möglichst nichts an und ruf die Polizei (110). Die Anzeige bei der Polizei ist bei Einbruch und Diebstahl der erste Schritt.
  2. Mach eine Liste der gestohlenen und beschädigten Sachen – die sogenannte Stehlgutliste – und gib sie der Polizei und deinem Versicherer. Viele Bedingungen verlangen, dass sie unverzüglich eingereicht wird.
  3. Melde den Schaden bei deiner Hausratversicherung. Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige (§ 30 VVG).
  4. Lass gestohlene Karten und Zugänge sperren (Sperr-Notruf 116 116) und tausche bei Bedarf die Schlösser.
  5. Fotografiere Einbruchspuren, aufgebrochene Türen und Fenster, bevor repariert wird, und heb die Rechnungen für eine Notreparatur auf.
  6. Heb den gesamten Schriftverkehr auf und mach dir Kopien von allem, was du einreichst.

In deinen Versicherungsbedingungen und in Schreiben deines Versicherers können Fristen stehen, manche davon sind kurz. Schau am besten heute noch nach. Wenn du unsicher bist, lass dich anwaltlich beraten, bevor eine Frist abläuft.

Welche Versicherung kommt typischerweise in Frage?

  • Gestohlener oder beschädigter Hausrat nach einem Einbruch: meist die Hausratversicherung.
  • Schäden an Türen, Fenstern und am Gebäude: je nach Bedingungen die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung.
  • Ein Fahrrad, das draußen gestohlen wurde: in vielen Hausrat-Verträgen nur, wenn der Fahrradschutz vereinbart ist.
  • Sachen aus dem Auto: je nach Fall Hausrat oder Teilkasko, abhängig davon, ob es mitgenommene Sachen oder Teile des Autos sind.

In vielen Hausrat-Bedingungen ist ein Einbruchdiebstahl versichert, ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch dagegen nicht oder nur eingeschränkt. Entscheidend sind deine Bedingungen. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.

Die Liste der Sachen

Je genauer die Liste, desto einfacher die weitere Bearbeitung: was, welche Marke, wann gekauft, ungefährer Preis. Kaufbelege, Fotos aus dem Handy, Garantiekarten und Kontoauszüge helfen, wenn kein Beleg mehr da ist.

Findest du später noch etwas, das fehlt, reiche es nach – und gib es auch der Polizei.

Unterlagen, die Versicherer häufig verlangen

  • Bestätigung der Anzeige bei der Polizei mit Aktenzeichen
  • die Stehlgutliste
  • Kaufbelege, Fotos, Garantiekarten, Kontoauszüge
  • Fotos der Einbruchspuren
  • Rechnungen für Notreparatur und Schlosstausch

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Versicherer ab.

Einbruch im Chiemgau

Rund um den Chiemsee stehen viele Ferienwohnungen und Zweitwohnungen außerhalb der Saison leer. Wer vermietet, sollte nach einem Einbruch zusätzlich prüfen, ob Sachen der Gäste betroffen sind und wer dafür zuständig ist. Das ist eine Frage an den eigenen Vertrag, nicht an den Ort.

Wenn es um Streit, eine Ablehnung, Verletzte oder einen Unfallgegner geht

Dann ist es eine Rechtsfrage zu deinem Fall. Dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig, am besten einer mit Schwerpunkt Versicherungsrecht oder, bei einem Unfall, Verkehrsrecht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.

Warte damit nicht, weil Fristen laufen können.

  • Versicherungsombudsmann e. V.Schlichtungsstelle bei Streit mit deinem eigenen Versicherer über deinen eigenen Vertrag, etwa Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Kfz oder Rechtsschutz. Nicht zuständig für Forderungen an die Versicherung eines anderen, etwa des Unfallgegners. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, eigene Auslagen trägt man selbst. versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann Private Kranken- und PflegeversicherungSchlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung. pkv-ombudsmann.de

Über die Leistung entscheidet dein Versicherer. Diese Übersicht ist allgemein und prüft deinen Fall nicht. Stand: 24.09.2026.

Persönlicher Rückruf

Der Rückruf kostet dich nichts. Ich bin Versicherungsmakler und biete dir an, deine Verträge zu übernehmen – dann kann ich dich bei künftigen Schäden begleiten. Deinen Fall prüfe ich nicht rechtlich. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Einbruch zur Polizei?

Ja, die Anzeige bei der Polizei ist bei Einbruch und Diebstahl der erste Schritt. Viele Hausrat-Bedingungen verlangen sie ausdrücklich, zusammen mit einer Liste der gestohlenen Sachen.

Was ist eine Stehlgutliste?

Eine Aufstellung aller gestohlenen oder beschädigten Sachen mit Beschreibung, Alter und ungefährem Wert. Sie geht an die Polizei und an den Versicherer. Viele Bedingungen verlangen, dass sie unverzüglich eingereicht wird.

Ist mein Fahrrad bei einem Diebstahl versichert?

Das hängt von deinem Hausrat-Vertrag ab. In vielen Verträgen ist ein Fahrrad, das draußen gestohlen wird, nur mit einem vereinbarten Fahrradschutz versichert. Maßgeblich sind deine Bedingungen.