Selbst etwas beschädigt? So meldest du es deiner Haftpflicht
Von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Seebruck · Stand 24.09.2026
Ein umgestoßenes Handy, ein Kratzer am fremden Auto beim Radfahren, ein Wasserfleck beim Nachbarn: Wenn du bei jemand anderem einen Schaden verursacht hast, ist das der Fall für deine Privathaftpflicht.
Diese Seite geht nur um das Melden bei deiner eigenen Versicherung. Ob die Forderung des anderen berechtigt ist und in welcher Höhe, prüft und entscheidet dein Haftpflichtversicherer – das bewerte ich nicht.
Die ersten Schritte
- Tausch mit dem Geschädigten Namen und Kontaktdaten aus und notiere, was wann wo passiert ist.
- Melde den Schaden bei deiner Privathaftpflicht, am besten noch heute. Für die Haftpflicht nennt das Gesetz eine eigene Frist: innerhalb einer Woche (§ 104 VVG). Sie gilt schon, wenn du noch nicht weißt, ob der andere etwas fordert, und noch einmal, wenn er eine Forderung stellt. Wird gegen dich geklagt oder ermittelt, gilt statt der Woche: unverzüglich melden (§ 104 Abs. 2 VVG).
- Sag dem Geschädigten nicht verbindlich zu, dass du oder deine Versicherung den Schaden bezahlt. Sag ihm, dass du den Schaden deiner Versicherung meldest und sie sich um die Prüfung kümmert.
- Fotografiere den Schaden, wenn das möglich ist, und heb alle Schreiben auf, die du bekommst.
- Unterschreib keine Erklärung, mit der du etwas anerkennst oder auf etwas verzichtest, bevor du sie dir hast erklären lassen.
In deinen Versicherungsbedingungen und in Schreiben deines Versicherers können Fristen stehen, manche davon sind kurz. Schau am besten heute noch nach. Wenn du unsicher bist, lass dich anwaltlich beraten, bevor eine Frist abläuft.
Was die Privathaftpflicht macht
Eine Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe du für den Schaden eines anderen haftest. Berechtigte Forderungen zahlt sie, unberechtigte wehrt sie ab. Deshalb liegt die Prüfung bei ihr und nicht bei dir – und auch nicht bei mir.
Was im Einzelnen versichert ist, etwa geliehene oder gemietete Sachen, steht in deinen Bedingungen. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.
Wenn jemand verletzt wurde
Melde auch das deiner Haftpflicht, aber schreib die Einzelheiten nicht in ein Formular im Internet – auch nicht in meines. Wenn es um Verletzungen, Schmerzensgeld oder einen Streit über die Schuld geht, ist das eine Rechtsfrage, und dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig.
Unterlagen, die Versicherer häufig verlangen
- deine Schilderung, was wann wo passiert ist
- Name und Kontaktdaten des Geschädigten
- Fotos vom Schaden, soweit möglich
- Rechnung, Kostenvoranschlag oder Kaufbeleg der beschädigten Sache, wenn der Geschädigte ihn dir gibt
- alle Schreiben, die du dazu bekommst
Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Versicherer ab.
Haftpflicht im Chiemgau
Am See und in den Bergen passieren Haftpflichtschäden oft in der Freizeit: beim Radfahren am Ufer, mit dem Hund auf der Alm, mit dem geliehenen SUP-Board. Ob solche Situationen in deinem Vertrag eingeschlossen sind – etwa gemietete Sportgeräte oder ein Hund –, ist eine gute Frage für die Zeit nach dem Schaden.
Wenn es um Streit, eine Ablehnung, Verletzte oder einen Unfallgegner geht
Dann ist es eine Rechtsfrage zu deinem Fall. Dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig, am besten einer mit Schwerpunkt Versicherungsrecht oder, bei einem Unfall, Verkehrsrecht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.
Warte damit nicht, weil Fristen laufen können.
- Versicherungsombudsmann e. V. – Schlichtungsstelle bei Streit mit deinem eigenen Versicherer über deinen eigenen Vertrag, etwa Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Kfz oder Rechtsschutz. Nicht zuständig für Forderungen an die Versicherung eines anderen, etwa des Unfallgegners. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, eigene Auslagen trägt man selbst. versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung. pkv-ombudsmann.de
Über die Leistung entscheidet dein Versicherer. Diese Übersicht ist allgemein und prüft deinen Fall nicht. Stand: 24.09.2026.
Persönlicher Rückruf
Der Rückruf kostet dich nichts. Ich bin Versicherungsmakler und biete dir an, deine Verträge zu übernehmen – dann kann ich dich bei künftigen Schäden begleiten. Deinen Fall prüfe ich nicht rechtlich. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.
Häufige Fragen
Soll ich dem Geschädigten sagen, dass meine Versicherung zahlt?
Besser nicht verbindlich. Sag ihm, dass du den Schaden deiner Haftpflicht meldest. Ob und wie viel gezahlt wird, prüft und entscheidet dein Haftpflichtversicherer.
Bis wann muss ich einen Haftpflichtschaden melden?
So früh wie möglich. Für die Haftpflicht nennt das Gesetz eine eigene Frist von einer Woche (§ 104 VVG): für das Ereignis selbst und noch einmal ab dem Zeitpunkt, an dem der andere eine Forderung stellt. Wird gegen dich geklagt oder ermittelt, gilt statt der Woche: unverzüglich melden (§ 104 Abs. 2 VVG). In deinen Bedingungen und in Schreiben deines Versicherers können weitere Fristen stehen. Schau dort nach.
Hilfst du mir, die Forderung des anderen zu prüfen?
Nein. Ob eine Forderung berechtigt ist, prüft dein Haftpflichtversicherer. Wenn es Streit gibt, ist ein Rechtsanwalt zuständig. Ich zeige dir die allgemeinen Schritte und biete dir an, deine Verträge als Makler zu übernehmen.


