Schaden am eigenen Auto: Wild, Marder, Glas, Hagel
Von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Seebruck · Stand 24.09.2026
Diese Seite geht um Schäden am eigenen Auto, bei denen es keinen Unfallgegner gibt: Wild, Marder, Steinschlag, Hagel, Diebstahl, ein selbst verursachter Kratzer.
Gibt es einen Unfallgegner, ist das ein anderer Fall: Dann geht es um die Haftung, und dafür ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zuständig. Siehe den Abschnitt am Ende dieser Seite.
Die ersten Schritte
- Sichere die Unfallstelle: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
- Nach einem Wildunfall: Ruf die Polizei (110). Sie verständigt in der Regel den zuständigen Jäger. Fass verletztes oder totes Wild nicht an und nimm es nicht mit.
- Lass dir den Wildunfall bescheinigen – von der Polizei oder vom Jäger. Diese Bescheinigung wird häufig verlangt.
- Fotografiere den Schaden am Auto, die Unfallstelle und gegebenenfalls Haare oder Blut am Fahrzeug, bevor du es waschen oder reparieren lässt.
- Melde den Schaden bei deiner Kfz-Versicherung. Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige (§ 30 VVG), und manche Kfz-Bedingungen nennen dafür ausdrücklich eine Woche.
- Lass nichts endgültig reparieren, bevor du mit deinem Versicherer gesprochen hast. Viele Versicherer wollen den Schaden vorher sehen oder nennen eine Werkstatt.
In deinen Versicherungsbedingungen und in Schreiben deines Versicherers können Fristen stehen, manche davon sind kurz. Schau am besten heute noch nach. Wenn du unsicher bist, lass dich anwaltlich beraten, bevor eine Frist abläuft.
Teilkasko oder Vollkasko?
- Teilkasko: in vielen Bedingungen unter anderem ein Zusammenstoß mit Wild wie Reh oder Wildschwein, Glasbruch, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand und Kurzschlussschäden an der Verkabelung, etwa nach einem Marderbiss.
- Vollkasko: in vielen Bedingungen zusätzlich selbst verursachte Unfälle und Vandalismus.
- Eine reine Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die du anderen zufügst, nicht für dein eigenes Auto.
Bei Wildunfällen unterscheiden viele Bedingungen, mit welchem Tier es passiert ist, und bei Marderbiss, ob nur die Kabel oder auch Folgeschäden eingeschlossen sind. Entscheidend sind deine Bedingungen. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.
Glas und Steinschlag
Ein kleiner Steinschlag in der Frontscheibe kann oft repariert werden, statt die Scheibe zu tauschen. Viele Versicherer haben dafür eigene Regeln oder Partnerwerkstätten. Frag vor dem Termin bei deinem Versicherer nach.
Wenn es einen Unfallgegner gibt
Dann geht es um die Frage, wer haftet und in welcher Quote. Das ist Haftpflichtrecht und eine Rechtsfrage zu deinem Fall. Dafür ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zuständig, und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach. Auf dieser Seite und im Rückruf geht es darum nicht.
Unterlagen, die Versicherer häufig verlangen
- Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger
- Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle
- Fahrzeugschein und Kennzeichen
- Kostenvoranschlag oder Rechnung der Werkstatt
- bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei mit Aktenzeichen
Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Versicherer ab.
Wildunfall im Chiemgau
Auf den Landstraßen zwischen Chiemsee, Traunstein und den Chiemgauer Alpen wechseln Rehe und Wildschweine besonders in der Dämmerung über die Fahrbahn. Wer oft früh oder spät unterwegs ist, sollte wissen, was im eigenen Vertrag zu Wildunfällen steht – das ist die Frage vor dem Unfall, nicht danach.
Marderbisse an Kabeln und Schläuchen kommen im ländlichen Raum häufig vor. Viele Werkstätten bieten danach auch einen Marderschutz an. Ob dein Vertrag Folgeschäden am Motor einschließt, steht in deinen Bedingungen.
Wenn es um Streit, eine Ablehnung, Verletzte oder einen Unfallgegner geht
Dann ist es eine Rechtsfrage zu deinem Fall. Dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig, am besten einer mit Schwerpunkt Versicherungsrecht oder, bei einem Unfall, Verkehrsrecht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag dort nach, ob sie die Kosten übernimmt.
Warte damit nicht, weil Fristen laufen können.
- Versicherungsombudsmann e. V. – Schlichtungsstelle bei Streit mit deinem eigenen Versicherer über deinen eigenen Vertrag, etwa Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Kfz oder Rechtsschutz. Nicht zuständig für Forderungen an die Versicherung eines anderen, etwa des Unfallgegners. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, eigene Auslagen trägt man selbst. versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – Schlichtungsstelle für die private Kranken- und Pflegeversicherung. pkv-ombudsmann.de
Über die Leistung entscheidet dein Versicherer. Diese Übersicht ist allgemein und prüft deinen Fall nicht. Stand: 24.09.2026.
Persönlicher Rückruf
Der Rückruf kostet dich nichts. Ich bin Versicherungsmakler und biete dir an, deine Verträge zu übernehmen – dann kann ich dich bei künftigen Schäden begleiten. Deinen Fall prüfe ich nicht rechtlich. Über die Leistung entscheidet dein Versicherer.
Häufige Fragen
Wer zahlt einen Wildunfall?
In vielen Teilkasko-Bedingungen ist ein Zusammenstoß mit Wild eingeschlossen, wobei die Bedingungen unterschiedlich regeln, welche Tiere gemeint sind. Eine reine Kfz-Haftpflicht deckt Schäden am eigenen Auto nicht. Maßgeblich sind deine Bedingungen.
Brauche ich nach einem Wildunfall die Polizei?
Ruf die Polizei an. Sie verständigt in der Regel den Jäger. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger wird von Versicherern häufig verlangt.
Zahlt die Kasko einen Marderbiss?
Das regeln die Bedingungen unterschiedlich. Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft nennen nur Kurzschlussschäden an der Verkabelung, ohne Folgeschäden. Manche Verträge schließen Marderbiss ausdrücklich ein, manche auch Folgeschäden, etwa am Motor. Schau in deine Bedingungen.


