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Tarifvergleiche · Tabelle

Zahnzusatzversicherung: alle verglichenen Tarife in einer Tabelle

Hier stehen alle Zahntarife aus meinen Tarifvergleichen nebeneinander, zusammengefasst aus den Versicherungsbedingungen, mit Fundstelle zu jeder Angabe. Eigene Zusammenfassung, kein Test, keine Note und keine Rangfolge. Die Spalten stehen alphabetisch.

6 Tarife in 2 Erstattungsstufen · Stand der Bedingungen je Tarif in der letzten Zeile · geprüft am 25.09.2026

Nur gleiche Erstattungsstufe nebeneinander. Ein Tarif mit 90 % erstattet grundsätzlich einen anderen Anteil als einer mit 100 %. Zeile für Zeile nebeneinander gelesen, wäre das irreführend – die Tabelle zeigt deshalb immer nur eine Stufe. Umschalten kannst du unten.
Mit oder ohne Alterungsrückstellungen? Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen steigt der Beitrag in festen Altersstufen, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen richtet er sich nach dem Eintrittsalter (Einzelheiten in der Zeile „Alterungsrückstellungen“). Beitragsanpassungen sind bei beiden Arten möglich. Die beiden Arten sind unterschiedlich kalkuliert: Die Leistungen kannst du nebeneinander lesen, über die Beiträge sagt diese Tabelle nichts.
Erstattungsstufe – es stehen nur Tarife derselben Stufe nebeneinander
Tarife auswählen (2 bis 4)
Alterungsrückstellungen (AR)
Zahnzusatztarife nebeneinander, eine Spalte je Tarif
MerkmalAllianz MeinZahnschutz 100Allianz Private Krankenversicherungs-AG100 %ohne AlterungsrückstellungenVergleich Allianz MeinZahnschutz 100 vs. Continentale CEZE →Continentale CEZEContinentale Krankenversicherung a.G.100 %mit AlterungsrückstellungenVergleich Allianz MeinZahnschutz 100 vs. Continentale CEZE →SDK ZP1Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)100 %ohne AlterungsrückstellungenVergleich SDK ZP1 vs. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100 →SDK ZP9Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)90 %ohne AlterungsrückstellungenVergleich SDK ZP9 vs. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90 →Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (Marke Versicherungskammer Bayern)100 %ohne AlterungsrückstellungenVergleich SDK ZP1 vs. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100 →Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (Marke Versicherungskammer Bayern)90 %ohne AlterungsrückstellungenVergleich SDK ZP9 vs. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90 →
Zahnersatz100 % abzüglich der Kassenleistung, auch außerhalb der Regelversorgung; eingeschlossen u. a. Inlays, Veneers und Zahnersatz auf Implantaten1100 % zusammen mit der Kassenleistung, auch bei privatzahnärztlicher Versorgung (z. B. Inlays, Keramik, Veneers)2100 % zusammen mit der Kassenleistung; eingeschlossen u. a. Implantate mit Knochenaufbau und Veneers; Verblendungen bis einschließlich Zahn 6390 % zusammen mit der Kassenleistung; eingeschlossen u. a. Implantate mit Knochenaufbau und Veneers; Verblendungen bis einschließlich Zahn 61100 % abzüglich der Kassenleistung; eingeschlossen u. a. Implantate, Kronen, Brücken, Inlays und Veneers490 % abzüglich der Kassenleistung; eingeschlossen u. a. Implantate, Kronen, Brücken, Inlays und Veneers2
Regelversorgung100 % abzüglich der Kassenleistung5100 % zusammen mit der Kassenleistung6100 % zusammen mit der Kassenleistung – wie bei jedem Zahnersatz; die eigene Regel zur Regelversorgung gilt nur für ZP5, ZP7 und ZP97100 % zusammen mit der Kassenleistung, einschließlich Material- und Laborkosten; Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der Kasse vorlegen3100 % abzüglich der Kassenleistung – wie bei jedem Zahnersatz; die besondere Regel zur Regelversorgung betrifft nur ZahnPRIVAT 90 und 758100 % abzüglich der Kassenleistung, wenn die Kasse bezuschusst, die Maßnahme ausschließlich Regelversorgung ist und keine privatzahnärztlichen Teile (GOZ-Anteile) enthält; sonst 90 %4
Implantate100 % abzüglich der Kassenleistung, einschließlich Knochenaufbau9100 % zusammen mit der Kassenleistung; Knochenaufbau nur im Zusammenhang mit Implantaten. Zahlt die Kasse nichts dazu, gelten 30 % als fiktive Kassenleistung (siehe Zeile „Zahnarzt ohne Kassenzulassung“).10100 % zusammen mit der Kassenleistung, einschließlich notwendigem Knochenaufbau1190 % zusammen mit der Kassenleistung, einschließlich notwendigem Knochenaufbau5100 % abzüglich der Kassenleistung, einschließlich Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung1290 % abzüglich der Kassenleistung, einschließlich Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung6
Zahnbehandlung100 % abzüglich der Kassenleistung: Füllungen einschließlich Kunststoff, Wurzel- und Parodontitisbehandlung; Schienen ebenso13100 % zusammen mit der Kassenleistung: Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontitisbehandlung, Aufbissschienen14100 % zusammen mit der Kassenleistung: Füllungen auch aus Kunststoff, Wurzel- und Parodontalbehandlung, Aufbissbehelfe1590 % zusammen mit der Kassenleistung: Füllungen auch aus Kunststoff, Wurzel- und Parodontalbehandlung, Aufbissbehelfe7100 % abzüglich der Kassenleistung: Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung1690 % abzüglich der Kassenleistung: Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung8
Professionelle Zahnreinigung100 % abzüglich der Kassenleistung, ohne eigene Jahresgrenze; in den ersten 3 Versicherungsjahren zählt sie zur Anfangsbegrenzung17100 % bis 250 € je Kalenderjahr – ein gemeinsamer Betrag für Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Bleaching18100 % bis 200 € je Kalenderjahr (Bleaching ausgenommen)19100 % bis 150 € je Kalenderjahr (Bleaching ausgenommen); zählt nicht zur Zahnstaffel9100 % abzüglich der Kassenleistung, ohne Betragsgrenze; zählt nicht zur Anfangsbegrenzung2090 % abzüglich der Kassenleistung, ohne Betragsgrenze; zählt nicht zur Anfangsbegrenzung10
Kieferorthopädie für Kinderbis zum 21. Geburtstag 100 % abzüglich der Kassenleistung, höchstens 3.000 € je Versicherungsfall; in den ersten 3 Versicherungsjahren zählt sie zur Anfangsbegrenzung21nicht versichert – der Leistungskatalog von CEZE nennt keine Kieferorthopädie; die Tarifübersicht verweist für Kinder auf den eigenen Tarif CEJ22100 %, höchstens 3.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt; in den ersten 4 Kalenderjahren innerhalb der Zahnstaffel2390 %, höchstens 2.700 € für die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt; in den ersten 4 Kalenderjahren innerhalb der Zahnstaffel11100 % bis insgesamt 5.000 € für die gesamte Tariflaufzeit, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag beginnt, egal welche Indikationsgruppe (KIG); in den ersten 3 Kalenderjahren innerhalb der Anfangsbegrenzung2490 % bis insgesamt 5.000 € für die gesamte Tariflaufzeit, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag beginnt, egal welche Indikationsgruppe (KIG); in den ersten 3 Kalenderjahren innerhalb der Anfangsbegrenzung12
Wartezeitkeine25keine26keine27keine13keine28keine14
Begrenzung in den ersten Jahren1.000 € im 1., 2.500 € in den ersten 2, 4.000 € in den ersten 3 Versicherungsjahren – für alle Zahnleistungen, auch Zahnreinigung und Kieferorthopädie; nicht bei Unfall. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres, danach entspricht jedes Versicherungsjahr einem Kalenderjahr.291.500 € im 1., 3.000 € in den ersten 2, 4.500 € in den ersten 3, 6.000 € in den ersten 4 Kalenderjahren – nur für Zahnersatz, Implantate, Knochenaufbau und die zugehörige Funktionsdiagnostik; nicht nach Unfall nach Versicherungsbeginn. Das erste Kalenderjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Wer bis zum Beginn mindestens 3 volle Kalenderjahre ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung mit mindestens 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz hatte (die Kassenleistung zählt mit): nur 1.500 € im 1. und 3.000 € in den ersten 2 Kalenderjahren.301.000 € im 1., 2.000 € in den ersten 2, 3.000 € in den ersten 3, 4.000 € in den ersten 4 Kalenderjahren – für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie; ab dem 5. Kalenderjahr voller Umfang; nicht bei Unfall nach Versicherungsbeginn31900 € im 1., 1.800 € in den ersten 2, 2.700 € in den ersten 3, 3.600 € in den ersten 4 Kalenderjahren – für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie; ab dem 5. Kalenderjahr voller Umfang; nicht bei Unfall nach Versicherungsbeginn151.000 € im 1., 3.000 € in den ersten 2, 6.000 € in den ersten 3 Kalenderjahren – für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie, nicht für Zahnreinigung; nicht bei Unfall nach Versicherungsbeginn321.000 € im 1., 3.000 € in den ersten 2, 6.000 € in den ersten 3 Kalenderjahren – für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie, nicht für Zahnreinigung; nicht bei Unfall nach Versicherungsbeginn16
Alterungsrückstellungennein – der Beitrag steigt jeweils ab dem Monat nach dem 21., 31., 41., 51. und 61. Geburtstag. Ab 21 gibt es die eigene Variante ZS100AR mit Alterungsrückstellungen.33ja – Kalkulation „nach Art der Leben“; der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Kinder wechseln im Kalenderjahr nach dem 15. und nach dem 20. Geburtstag in die nächste Beitragsgruppe.34nein – Kalkulation nach Art der Schadenversicherung; der Beitrag steigt im Kalenderjahr nach dem 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Geburtstag35nein – Kalkulation nach Art der Schadenversicherung; der Beitrag steigt im Kalenderjahr nach dem 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Geburtstag17nein – der Beitrag steigt ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird36nein – der Beitrag steigt ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird18
Gebührenrahmenbis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ37bis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ38bis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ39bis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ19bis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ40bis zum Höchstsatz der GOZ/GOÄ20
Kündigungzum Ende des Monats, der auf den Zugang der Kündigung folgt, frühestens zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren (erstmals im November des 2. Versicherungsjahres). Die Allianz verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.41zum Ende jedes Versicherungsjahres mit 3 Monaten Frist, frühestens nach der Vertragsdauer von 2 Versicherungsjahren; das Versicherungsjahr rechnet ab Versicherungsbeginn. Die Continentale verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.42zum Ende jedes Versicherungsjahres mit 3 Monaten Frist; das Versicherungsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste endet am 30. Juni nach Beginn. Die SDK verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.43zum Ende jedes Versicherungsjahres mit 3 Monaten Frist; das Versicherungsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste endet am 30. Juni nach Beginn. Die SDK verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.21zum Ende jedes Kalenderjahres mit 3 Monaten Frist, frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn. Der Versicherer kann nicht ordentlich kündigen.44zum Ende jedes Kalenderjahres mit 3 Monaten Frist, frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn. Der Versicherer kann nicht ordentlich kündigen.22
Zahnarzt ohne Kassenzulassung75 % für Zahnersatz (auch auf Implantaten), Zahnbehandlung, Schienen und Kieferorthopädie; für das Implantat selbst mit Knochenaufbau und für die Zahnreinigung nennen die Bedingungen keine Kürzung (100 %). Hat die Kasse aus einem anderen Grund nichts gezahlt, obwohl sie in Anspruch genommen wurde, leistet der Tarif ebenfalls.45Zahnersatz, Implantate, Knochenaufbau: Zahlt die Kasse nichts – etwa beim Zahnarzt ohne Kassenzulassung –, gelten 30 % als fiktive Kassenleistung, erstattet werden 70 %. Nach dem Wortlaut gilt das auch, wenn die Kasse für die Leistung nicht leistungspflichtig ist. Für die übrigen Leistungen nennt der Tarif keinen solchen Abzug.4635 % des Rechnungsbetrags gelten als fiktive Kassenleistung; bei Zahnersatz und Zahnbehandlung werden damit 65 % erstattet. Ist die Kasse für die Leistung nicht leistungspflichtig, volle Leistung.4735 % des Rechnungsbetrags gelten als fiktive Kassenleistung; bei Zahnersatz und Zahnbehandlung werden damit 55 % erstattet. Ist die Kasse für die Leistung nicht leistungspflichtig, volle Leistung.23keine eigene Regel; wie viel erstattet wird, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen48keine eigene Regel; wie viel erstattet wird, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen24
Quellen und StandAllianz: Versicherungsbedingungen Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100) – Allgemeine Regelungen zum Baustein (B45145000Z0) und Tarifbedingungen (B4U143102Z0), Stand Oktober 2025Allianz: Versicherungsbedingungen Tarif MeinZahnschutz 100 mit Alterungsrückstellungen (ZS100AR), Stand Oktober 2025geprüft am 25.09.2026Continentale: Versicherungsbedingungen für Zusatzversicherte (Teil I MB/KK 2009, Teil II Tarif CEZE), Stand 01.10.2025Continentale: Tarifübersicht „Unsere Tarife CEZK-U, CEZP-U und CEZE im Überblick“, Druckstück 2791 (maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen), Stand 01.2024geprüft am 25.09.2026SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil II, Tarife ZP5, ZP7, ZP9 und ZP1 (1.752a/12.20), Stand 01.12.2020SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I, Allgemeiner Teil (1.751/01.22), Stand 01.01.2022geprüft am 25.09.2026SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil II, Tarife ZP5, ZP7, ZP9 und ZP1 (1.752a/12.20), Stand 01.12.2020SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I, Allgemeiner Teil (1.751/01.22), Stand 01.01.2022geprüft am 25.09.2026Bayerische Beamtenkrankenkasse: Tarifbedingungen ZahnPRIVAT 100/90/75 (Teil II), SAP-Nr. 348118, Stand 01.08.2024Bayerische Beamtenkrankenkasse / Union Krankenversicherung: Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB/ZV (Teil I), SAP-Nr. 342744, Stand 01.02.2023Bayerische Beamtenkrankenkasse: Produktinformationsblatt (IPID) ZahnPRIVAT, SAP-Nr. 348120, Stand 01.08.2024ZahnPRIVAT bietet neben der Bayerischen Beamtenkrankenkasse auch die Union Krankenversicherung AG an; beide verwenden dieselben Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer ist das Unternehmen, bei dem du abschließt (AVB/ZV, Einleitung).geprüft am 25.09.2026Bayerische Beamtenkrankenkasse: Tarifbedingungen ZahnPRIVAT 100/90/75 (Teil II), SAP-Nr. 348118, Stand 01.08.2024Bayerische Beamtenkrankenkasse / Union Krankenversicherung: Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB/ZV (Teil I), SAP-Nr. 342744, Stand 01.02.2023Bayerische Beamtenkrankenkasse: Produktinformationsblatt (IPID) ZahnPRIVAT, SAP-Nr. 348120, Stand 01.08.2024ZahnPRIVAT bietet neben der Bayerischen Beamtenkrankenkasse auch die Union Krankenversicherung AG an; beide verwenden dieselben Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer ist das Unternehmen, bei dem du abschließt (AVB/ZV, Einleitung).geprüft am 25.09.2026

Hochgestellte Zahl = Fundstelle mit wörtlichem Auszug (unten). „Keine eigene Regel“ heißt: In den genannten Unterlagen steht dazu nichts Eigenes. Seitenangaben wie auf der Seite aufgedruckt.

„Zusammen mit der Kassenleistung“ und „abzüglich der Kassenleistung“ geben den Wortlaut der jeweiligen Bedingungen wieder. Bei 100 % kommt beides auf dasselbe hinaus: Kasse und Tarif zahlen zusammen die erstattungsfähigen Kosten.

Bei 90 % beschreiben die Bedingungen die Verrechnung unterschiedlich. Die SDK erstattet 90 % „zusammen mit der Vorleistung der GKV“. Die BBKK erstattet „zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung“. Ob damit 90 % des Betrags gemeint sind, der nach Abzug der Kassenleistung übrig bleibt, lässt sich den Bedingungen nicht sicher entnehmen.

Fundstellen

  1. Allianz MeinZahnschutz 100, Zahnersatz: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.3 Abs. 1 b (S. 2): „Dies gilt für eine Behandlung, die über eine Regelversorgung nach § 55 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (§ 55 SGB V) hinausgeht oder von dieser abweicht“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.3 Abs. 2 (S. 2): „Keramikverblendschalen (Veneers), Kunststoff- und Keramikverblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzendem Zahnersatz (Suprakonstruktionen)“↩
  2. Continentale CEZE, Zahnersatz: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 3 b (S. 36): „die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, insgesamt mit 100 %“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B III Ziffer 3 (S. 37): „Kronen und Inlays (auch als vollkeramische Versorgung, z. B. mit Erstellung im CEREC-Verfahren), Onlays, Overlays, Veneers, Lumineers“↩
  3. SDK ZP1, Zahnersatz: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 %“ · SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten)“ · SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6“↩
  4. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Zahnersatz: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1–2): „erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken mit Verblendungen“↩
  5. Allianz MeinZahnschutz 100, Regelversorgung: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.3 Abs. 1 a (S. 2): „Dies gilt für eine Behandlung im Rahmen einer Regelversorgung nach § 55 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V), für die keine privatzahnärztliche Vergütung berechnet wird.“↩
  6. Continentale CEZE, Regelversorgung: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 3 a (S. 36): „die im Rahmen der Regelversorgung nach § 55 Abs. 1 SGB V … wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile enthält, insgesamt mit 100 %“↩
  7. SDK ZP1, Regelversorgung: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Für die Tarife ZP5, ZP7 und ZP9 gilt: Wenn Sie oder die versicherte Person Zahnersatz als Regelversorgung durchführen lassen“ Abgeleitet aus I.1 (ZP1 100 %) und der Einschränkung der Regelversorgungs-Klausel auf ZP5, ZP7, ZP9.↩
  8. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Regelversorgung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Abweichender Erstattungssatz im Rahmen der Regelversorgung in den Tarifen ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 75“ Abgeleitet aus III.1 (Erstattungsformel) und der Überschrift der Sonderregel.↩
  9. Allianz MeinZahnschutz 100, Implantate: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.4 (S. 2): „die in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, zum Beispiel der Aufbau des Kieferknochens (Augmentation)“↩
  10. Continentale CEZE, Implantate: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 3 b (S. 36): „die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B III Ziffer 3 (S. 37): „Die Kosten für eine augmentative Behandlung werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Versorgung der vorgenannten oralen Implantate erstattet.“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 3 (S. 36): „Erbringt die GKV keine Leistung, werden 30 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.“↩
  11. SDK ZP1, Implantate: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten)“↩
  12. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Implantate: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat Versorgung“↩
  13. Allianz MeinZahnschutz 100, Zahnbehandlung: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.5 Abs. 2 (S. 2): „konservierende Leistungen einschließlich Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.5 Abs. 2 (S. 2): „zahnchirurgische Leistungen einschließlich Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.5 Abs. 2 d (S. 3): „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“↩
  14. Continentale CEZE, Zahnbehandlung: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 1 (S. 36): „Erstattet werden zusammen mit der Vorleistung der GKV insgesamt 100 % der Kosten für a) Plastische Füllungen, b) Wurzelbehandlungen“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 1 c und d (S. 36): „Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie … Aufbissbehelfe und Schienen“↩
  15. SDK ZP1, Zahnbehandlung: SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: konservierende Leistungen“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Zahnfüllungen, auch Kunststofffüllungen, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, oder Wurzelkanalbehandlungen“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 4): „Parodontalbehandlungen (beispielsweise VECTOR-Technologie, Schleimhauttransplantation“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 4): „das Anfertigen und Eingliedern von Aufbissbehelfen (beispielsweise Schienen und Knirscherschienen“↩
  16. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Zahnbehandlung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Kunststofffüllungen (z. B. Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Parodontosebehandlung (z. B. auch mittels Periochip)“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Wurzelbehandlung, Wurzelkanalrevision, Wurzelspitzenresektion“↩
  17. Allianz MeinZahnschutz 100, Professionelle Zahnreinigung: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.6 (S. 3): „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für prophylaktische Leistungen einschließlich professioneller Zahnreinigung.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.11 Abs. 1 (S. 4): „des Tarifs ZS100 gelten bei Aufwendungen nach Ziffern 2.2.2.3 bis 2.2.2.10 pro versicherte Person folgende Erstattungshöchstbeträge“ Abgeleitet: Ziffer 2.2.2.6 nennt keinen eigenen Höchstbetrag; die Anfangsbegrenzung nach 2.2.2.11 erfasst Ziffern 2.2.2.3 bis 2.2.2.10.↩
  18. Continentale CEZE, Professionelle Zahnreinigung: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 2 (S. 36): „100 % der Kosten für zahnprophylaktische Leistungen / PZR, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen bis zu insgesamt 250,– Euro je Kalenderjahr“↩
  19. SDK ZP1, Professionelle Zahnreinigung: SDK, Teil II, I.3 (S. 4): „Wir ersetzen je Kalenderjahr die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % bis maximal: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 EUR 100 EUR 150 EUR 200 EUR“ · SDK, Teil II, I.3 (S. 4): „Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (professionelle Zahnreinigung) Ausnahme: Bleaching“↩
  20. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Professionelle Zahnreinigung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.3 (S. 2): „professionelle Zahnreinigung und Kontrolle“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.3 (S. 2): „Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „Die Leistungen unter Abschnitt III … (Zahnbehandlung und Zahnersatz), Nummer 2 (Schmerzstillende Maßnahmen) und Nummer 5 und 6 (Kieferorthopädie) sind zusammen“ Abgeleitet: Eine Betragsgrenze nennt III.3 nur für ZahnPRIVAT 75; III.7 begrenzt nur die Nummern 1, 2, 5 und 6.↩
  21. Allianz MeinZahnschutz 100, Kieferorthopädie für Kinder: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.8 Abs. 1 c (S. 3): „Der Ersatz von Aufwendungen für Kieferorthopädie für Personen bis zum 21. Geburtstag ist auf höchstens 3.000 Euro pro versicherte Person und Versicherungsfall begrenzt.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.11 Abs. 1 (S. 4): „des Tarifs ZS100 gelten bei Aufwendungen nach Ziffern 2.2.2.3 bis 2.2.2.10 pro versicherte Person folgende Erstattungshöchstbeträge“↩
  22. Continentale CEZE, Kieferorthopädie für Kinder: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I, Ziffern 1 bis 5 ohne Kieferorthopädie (S. 36): „Die Kosten für die nachfolgenden tariflichen Leistungen werden nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B III Ziffer 1 d (S. 37): „sofern diese Maßnahmen nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung erbracht werden“ · Continentale, Tarifübersicht, Randspalte „Kieferorthopädie für Kinder“ (S. 1): „Zusammen mit unserer Junior-Police CEJ haben Kinder und Jugendliche einen Rundumschutz z. B. für Kieferorthopädie“ Abgeleitet: Abschnitt B I zählt die versicherten Leistungen abschließend in Ziffer 1 bis 5 auf, Kieferorthopädie ist nicht darunter.↩
  23. SDK ZP1, Kieferorthopädie für Kinder: SDK, Teil II, I.4 Abs. 1 (S. 4): „Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Voraussetzung: Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag.“ · SDK, Teil II, I.4 Abs. 1 (S. 4): „Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des gesamten Vertragslaufzeit.“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn maximal“↩
  24. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Kieferorthopädie für Kinder: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.5 (S. 2): „Für die gesamte Tariflaufzeit ist der Erstattungsbetrag auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.5 (S. 2): „der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird“↩
  25. Allianz MeinZahnschutz 100, Wartezeit: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.13 (S. 4): „Die allgemeine Wartezeit und die besonderen Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absätze 1 und 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten für den Tarif ZS100 nicht.“↩
  26. Continentale CEZE, Wartezeit: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt A Ziffer 5 (S. 36): „Die allgemeine Wartezeit nach § 3 Abs. 2 MB/KK 2009 und die besonderen Wartezeiten nach § 3 Abs. 3 MB/KK 2009 entfallen.“↩
  27. SDK ZP1, Wartezeit: SDK, Teil II, II. (S. 6): „Es bestehen keine Wartezeiten.“↩
  28. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Wartezeit: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen I.3 (S. 1): „Die Wartezeiten nach § 3 Absatz 3 AVB/ZV entfallen.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Produktinformationsblatt (S. 2): „Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine.“↩
  29. Allianz MeinZahnschutz 100, Begrenzung in den ersten Jahren: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.11 Abs. 1 (S. 4): „1.000 Euro während des ersten Versicherungsjahres … 2.500 Euro während der ersten beiden Versicherungsjahre … 4.000 Euro während der ersten 3 Versicherungsjahre“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.11 Abs. 2 (S. 4): „Keine Erstattungshöchstbeträge bei unfallbedingten“ · Allianz, Allgemeine Regelungen Ziffer 1.9.2 (S. 7): „Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahrs. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.“↩
  30. Continentale CEZE, Begrenzung in den ersten Jahren: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B II (S. 36): „werden ab Versicherungsbeginn nach diesem Tarif je versicherte Person für die ersten vier Kalenderjahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B II (S. 36): „im ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500,– Euro … in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 6.000,– Euro“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B II (S. 37): „Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B II (S. 37): „Das erste Kalenderjahr endet zum Ablauf des Jahres, in dem die Versicherung nach diesem Tarif begonnen hat.“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B II (S. 36–37): „seit mindestens drei vollen Kalenderjahren ununterbrochen eine private Zahnzusatzversicherung mit einem tariflichen Erstattungsprozentsatz von mindestens 80 % (inklusive Vorleistung der GKV oder eines anderen vorleistungspflichtigen Erstattungsverpflichteten) für privatzahnärztlichen Zahnersatz bei einem anderen Versicherer“↩
  31. SDK ZP1, Begrenzung in den ersten Jahren: SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn maximal“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Im ersten Kalenderjahr 500 EUR 700 EUR 900 EUR 1.000 EUR In den ersten 2 Kalenderjahren 1.000 EUR 1.400 EUR 1.800 EUR 2.000 EUR In den ersten 3 Kalenderjahren 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren 2.000 EUR 2.800 EUR 3.600 EUR 4.000 EUR“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Ab dem 5. Kalenderjahr erhalten Sie oder eine versicherte Person die Leistungen in tariflichem Umfang.“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kosten durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden sind.“↩
  32. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Begrenzung in den ersten Jahren: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „im Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90 … 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr … 3.000 Euro in den ersten beiden … 6.000 Euro in den ersten drei“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „Die Leistungen unter Abschnitt III … (Zahnbehandlung und Zahnersatz), Nummer 2 (Schmerzstillende Maßnahmen) und Nummer 5 und 6 (Kieferorthopädie) sind zusammen“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 3): „Die Begrenzungen gelten nicht für einen Versicherungsfall, der durch einen nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurde.“↩
  33. Allianz MeinZahnschutz 100, Alterungsrückstellungen: Allianz, Allgemeine Regelungen Ziffer 1.6.3 (S. 5): „Die Beiträge für die Tarife dieses Bausteins enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.6 (S. 6): „Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist“ · Allianz, ZS100AR, Tarifbedingungen Ziffer 2.1.1: „die mindestens 21 Jahre alt sind“↩
  34. Continentale CEZE, Alterungsrückstellungen: Continentale, Tarifübersicht, „Attraktive Beiträge …“ (S. 1): „Unsere Tarife sind nach Art der Leben kalkuliert. Das bedeutet, dass Alterungsrückstellungen aufgebaut werden“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt C Ziffer 1 (S. 38): „Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem jeweiligen Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt C Ziffer 1 (S. 38): „Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche“↩
  35. SDK ZP1, Alterungsrückstellungen: SDK, Teil II, III.1 Abs. 1 (S. 6): „Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“ · SDK, Teil II, III.1 Abs. 2 (S. 6): „ab dem auf den Geburtstag folgenden Kalenderjahr den Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe“↩
  36. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Alterungsrückstellungen: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen II. Beiträge (S. 1): „Für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen II. Beiträge (S. 1): „Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem eine versicherte Person das 20., 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet“↩
  37. Allianz MeinZahnschutz 100, Gebührenrahmen: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.1 (S. 2): „bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig“↩
  38. Continentale CEZE, Gebührenrahmen: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I (S. 36): „werden nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet“↩
  39. SDK ZP1, Gebührenrahmen: SDK, Teil II, I.8 (S. 5): „Wir erstatten zahnärztliche Abrechnungen, bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)“↩
  40. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Gebührenrahmen: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen IV.1 (S. 3): „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“↩
  41. Allianz MeinZahnschutz 100, Kündigung: Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.9 Abs. 2 (S. 6): „Sie können den Tarif stattdessen zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt. Es gilt jedoch die Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.9 Abs. 2 (S. 6): „Dadurch können Sie erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.8 (S. 6): „Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.“↩
  42. Continentale CEZE, Kündigung: Continentale, Teil I, § 13 Abs. 1 MB/KK 2009 (S. 7): „zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt A Ziffer 7 (S. 36): „Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen.“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt A Ziffer 3 (S. 35): „Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versicherungsbeginns an“ · Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt A Ziffer 1 g (S. 35): „Der Versicherer verzichtet auf das ihm nach § 14 Abs. 2 MB/KK 2009 zustehende ordentliche Kündigungsrecht.“↩
  43. SDK ZP1, Kündigung: SDK, Teil I, D.1 Abs. 1 (S. 7): „Sie können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.“ · SDK, Teil I, A.4 Abs. 4 (S. 3): „Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.“ · SDK, Teil I, D.2 Abs. 1 (S. 8): „Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.“↩
  44. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Kündigung: Bayerische Beamtenkrankenkasse / Union Krankenversicherung, AVB/ZV § 13 Abs. 1 (S. 6): „zum Ende eines jeden Kalenderjahres – frühestens jedoch zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn – mit einer Frist von drei Monaten“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Produktinformationsblatt (S. 2): „Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen.“↩
  45. Allianz MeinZahnschutz 100, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: Allianz, Tarifbedingungen Ziffern 2.2.2.5, 2.2.2.7, 2.2.2.8 (S. 2–3): „Wir ersetzen 75 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen, wenn ein Privat-Arzt oder Privat-Zahnarzt behandelt hat, der keine Zulassung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.3 Abs. 1 (S. 2): „Dies gilt, wenn ein Privat-Arzt oder Privat-Zahnarzt die Versorgung nach Satz 2 gemacht hat, der keine Zulassung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.“ · Allianz, Tarifbedingungen Ziffer 2.2.2.2 (S. 2): „Wenn die Grundabsicherung in Anspruch genommen worden ist, aber nicht vorgeleistet hat, leisten wir ebenfalls.“ 100 % bei Implantat und Zahnreinigung abgeleitet: Ziffern 2.2.2.4 und 2.2.2.6 enthalten keine 75-%-Regel.↩
  46. Continentale CEZE, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: Continentale, Tarif CEZE, Abschnitt B I Ziffer 3 (S. 36): „Erbringt die GKV keine Leistung, werden 30 % der erstattungsfähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.“ · Continentale, Tarifübersicht, Tabelle „Zahnersatz und Implantate“ (S. 2): „Leistung ohne GKV-Vorleistung (z. B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung)“ 70 % gerechnet: 100 % − 30 % fiktive Vorleistung.↩
  47. SDK ZP1, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: SDK, Teil II, I.7 (S. 5): „Wir rechnen pauschal 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als fiktive Vorleistung an.“ · SDK, Teil II, I.7 (S. 5): „Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt, weil sie für die … Leistung nicht leistungspflichtig ist, erbringen wir unsere Leistung in voller Höhe.“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: konservierende Leistungen“ 65 % gerechnet: 100 % zusammen mit der Vorleistung − 35 % fiktive Vorleistung; gilt für I.1 und I.2, deren Satz „zusammen mit der Vorleistung der GKV“ lautet.↩
  48. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 100, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: Keine eigene Klausel: Suche nach „Kassenzulassung“, „zulass“, „fiktiv“, „pauschal“ in Tarifbedingungen, Produktinformationsblatt und AVB/ZV ohne einschlägigen Treffer. Die Bedingungen enthalten nur die allgemeine Regel unten. Ob sie beim Zahnarzt ohne Kassenzulassung greift und wie viel die BBKK dann erstattet, lässt sich ihnen nicht sicher entnehmen. Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen IV.2 (S. 3), allgemeine Regel: „Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, leistet der Tarif zum versicherten Prozentsatz.“↩
  1. SDK ZP9, Zahnersatz: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 %“ · SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten)“ · SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Verblendungen und individuelle Zahnfarbenbestimmung bis einschließlich Zahn 6“↩
  2. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Zahnersatz: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1–2): „erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Der versicherte Prozentsatz ist: 100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100 90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken mit Verblendungen“↩
  3. SDK ZP9, Regelversorgung: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Für die Tarife ZP5, ZP7 und ZP9 gilt: Wenn Sie oder die versicherte Person Zahnersatz als Regelversorgung durchführen lassen, erstatten wir zusammen mit der GKV 100 % der Kosten.“ · SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „Dazu gehören auch Material- und Laborkosten. Dafür legen Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan mit dem Genehmigungsvermerk Ihrer GKV vor.“↩
  4. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Regelversorgung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Abweichender Erstattungssatz im Rahmen der Regelversorgung in den Tarifen ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 75“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Eine Erstattung erfolgt zu 100 % reduziert um die Leistung der GKV.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „die Maßnahme von der GKV bezuschusst wird und ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung nach § 56 Absatz 1 SGB V erfolgt“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „die Gesamtmaßnahme keine privatzahnärztlichen Teile bzw. nach der GOZ berechneten Vergütungsbestandteile aufweist“↩
  5. SDK ZP9, Implantate: SDK, Teil II, I.1 (S. 3): „implantologische Leistungen (beispielsweise Implantate und dafür notwendige Knochenaufbauten)“↩
  6. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Implantate: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat Versorgung“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Der versicherte Prozentsatz ist: 100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100 90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90“↩
  7. SDK ZP9, Zahnbehandlung: SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: konservierende Leistungen“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Zahnfüllungen, auch Kunststofffüllungen, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, oder Wurzelkanalbehandlungen“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 4): „Parodontalbehandlungen (beispielsweise VECTOR-Technologie, Schleimhauttransplantation“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 4): „das Anfertigen und Eingliedern von Aufbissbehelfen (beispielsweise Schienen und Knirscherschienen“↩
  8. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Zahnbehandlung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Kunststofffüllungen (z. B. Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Parodontosebehandlung (z. B. auch mittels Periochip)“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Wurzelbehandlung, Wurzelkanalrevision, Wurzelspitzenresektion“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.1 (S. 1): „Der versicherte Prozentsatz ist: 100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100 90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90“↩
  9. SDK ZP9, Professionelle Zahnreinigung: SDK, Teil II, I.3 (S. 4): „Wir ersetzen je Kalenderjahr die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % bis maximal: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 EUR 100 EUR 150 EUR 200 EUR“ · SDK, Teil II, I.3 (S. 4): „Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (professionelle Zahnreinigung) Ausnahme: Bleaching“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn maximal“ Abgeleitet: Die Zahnstaffel nennt nur Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.↩
  10. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Professionelle Zahnreinigung: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.3 (S. 2): „professionelle Zahnreinigung und Kontrolle“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.3 (S. 2): „Der versicherte Prozentsatz ist: 100 % im Tarif ZahnPRIVAT 100 90 % im Tarif ZahnPRIVAT 90 75 % im Tarif ZahnPRIVAT 75 Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „Die Leistungen unter Abschnitt III … (Zahnbehandlung und Zahnersatz), Nummer 2 (Schmerzstillende Maßnahmen) und Nummer 5 und 6 (Kieferorthopädie) sind zusammen“ Abgeleitet: Eine Betragsgrenze nennt III.3 nur für ZahnPRIVAT 75; III.7 begrenzt nur die Nummern 1, 2, 5 und 6.↩
  11. SDK ZP9, Kieferorthopädie für Kinder: SDK, Teil II, I.4 Abs. 1 (S. 4): „Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Voraussetzung: Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag.“ · SDK, Teil II, I.4 Abs. 1 (S. 4): „Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des gesamten Vertragslaufzeit.“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn maximal“↩
  12. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Kieferorthopädie für Kinder: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.5 (S. 2): „Für die gesamte Tariflaufzeit ist der Erstattungsbetrag auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.5 (S. 2): „der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.5 (S. 2): „Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90.“↩
  13. SDK ZP9, Wartezeit: SDK, Teil II, II. (S. 6): „Es bestehen keine Wartezeiten.“↩
  14. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Wartezeit: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen I.3 (S. 1): „Die Wartezeiten nach § 3 Absatz 3 AVB/ZV entfallen.“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Produktinformationsblatt (S. 2): „Wartezeiten gibt es in diesem Tarif keine.“↩
  15. SDK ZP9, Begrenzung in den ersten Jahren: SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn maximal“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Im ersten Kalenderjahr 500 EUR 700 EUR 900 EUR 1.000 EUR In den ersten 2 Kalenderjahren 1.000 EUR 1.400 EUR 1.800 EUR 2.000 EUR In den ersten 3 Kalenderjahren 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren 2.000 EUR 2.800 EUR 3.600 EUR 4.000 EUR“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Ab dem 5. Kalenderjahr erhalten Sie oder eine versicherte Person die Leistungen in tariflichem Umfang.“ · SDK, Zahnstaffel (S. 2): „Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kosten durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden sind.“↩
  16. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Begrenzung in den ersten Jahren: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „im Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90 … 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr … 3.000 Euro in den ersten beiden … 6.000 Euro in den ersten drei“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 2): „Die Leistungen unter Abschnitt III … (Zahnbehandlung und Zahnersatz), Nummer 2 (Schmerzstillende Maßnahmen) und Nummer 5 und 6 (Kieferorthopädie) sind zusammen“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen III.7 (S. 3): „Die Begrenzungen gelten nicht für einen Versicherungsfall, der durch einen nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurde.“↩
  17. SDK ZP9, Alterungsrückstellungen: SDK, Teil II, III.1 Abs. 1 (S. 6): „Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.“ · SDK, Teil II, III.1 Abs. 2 (S. 6): „ab dem auf den Geburtstag folgenden Kalenderjahr den Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe“↩
  18. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Alterungsrückstellungen: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen II. Beiträge (S. 1): „Für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen II. Beiträge (S. 1): „Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem eine versicherte Person das 20., 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet“↩
  19. SDK ZP9, Gebührenrahmen: SDK, Teil II, I.8 (S. 5): „Wir erstatten zahnärztliche Abrechnungen, bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)“↩
  20. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Gebührenrahmen: Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen IV.1 (S. 3): „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“↩
  21. SDK ZP9, Kündigung: SDK, Teil I, D.1 Abs. 1 (S. 7): „Sie können die Versicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.“ · SDK, Teil I, A.4 Abs. 4 (S. 3): „Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.“ · SDK, Teil I, D.2 Abs. 1 (S. 8): „Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.“↩
  22. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Kündigung: Bayerische Beamtenkrankenkasse / Union Krankenversicherung, AVB/ZV § 13 Abs. 1 (S. 6): „zum Ende eines jeden Kalenderjahres – frühestens jedoch zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn – mit einer Frist von drei Monaten“ · Bayerische Beamtenkrankenkasse, Produktinformationsblatt (S. 2): „Diese Versicherung ist weder befristet noch kann der Versicherer ordentlich kündigen.“↩
  23. SDK ZP9, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: SDK, Teil II, I.7 (S. 5): „Wir rechnen pauschal 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als fiktive Vorleistung an.“ · SDK, Teil II, I.7 (S. 5): „Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt, weil sie für die … Leistung nicht leistungspflichtig ist, erbringen wir unsere Leistung in voller Höhe.“ · SDK, Teil II, I.2 (S. 3): „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der GKV zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Zum Beispiel: konservierende Leistungen“ 55 % gerechnet: 90 % zusammen mit der Vorleistung − 35 % fiktive Vorleistung; gilt für I.1 und I.2, deren Satz „zusammen mit der Vorleistung der GKV“ lautet.↩
  24. Versicherungskammer Bayern ZahnPRIVAT 90, Zahnarzt ohne Kassenzulassung: Keine eigene Klausel: Suche nach „Kassenzulassung“, „zulass“, „fiktiv“, „pauschal“ in Tarifbedingungen, Produktinformationsblatt und AVB/ZV ohne einschlägigen Treffer. Die Bedingungen enthalten nur die allgemeine Regel unten. Ob sie beim Zahnarzt ohne Kassenzulassung greift und wie viel die BBKK dann erstattet, lässt sich ihnen nicht sicher entnehmen. Bayerische Beamtenkrankenkasse, Tarifbedingungen IV.2 (S. 3), allgemeine Regel: „Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV, leistet der Tarif zum versicherten Prozentsatz.“↩

Welcher Tarif zu dir passt, hängt von deinem Alter, deinen Zähnen und davon ab, ob schon eine Behandlung angeraten ist. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.

Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Situation gemeinsam an

Diese Tarifvergleiche schreibt Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO). Sie fassen die Versicherungsbedingungen zum genannten Stand zusammen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Vermittle ich einen Vertrag, zahlt das Versicherungsunternehmen mir dafür eine Courtage – Einzelheiten stehen in der Erstinformation.

Benjamin Marcel Farmer · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · 83358 Seebruck